Unternehmensflurbereinigung Unteres Odertal – Startschuss zum Endspurt
- Erschienen amNach 25 Jahren intensiver Verfahrensbearbeitung mit all ihren Höhen und Tiefen treten zum Jahreswechsel die Neuregelungen des Flurbereinigungsplans in Kraft. Die öffentlichen Bücher – allen voran das Grundbuch – werden berichtigt, für nahezu 2.000 Betroffene wird sich der Grundstücksverkehr wieder normalisieren. Gleichzeitig endet gemäß Nationalparkgesetz die Nutzung für die Flächen in der Schutzzone Ib, damit dort die unbeeinflusste natürliche Entwicklung beginnen kann. Im Nationalpark Unteres Odertal wird sich die Wildnis auf einer Fläche von 10.430 Hektar wieder frei entfalten.
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat die vorzeitige Ausführung der Flurbereinigungspläne in den drei Verfahrensteilgebieten Nord, Süd I und Süd II mit insgesamt circa 20.000 Hektar zum 01.01.2026 angeordnet. In den kommenden Wochen wird der Verwaltungsakt in den Amtsblättern der betroffenen Gemeinden öffentlich bekanntgemacht. Damit ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg in Richtung Verfahrensende geschafft.
Dass dieser Meilenstein in dem Verfahren erreicht wurde, war nur durch ein zielgerichtetes Zusammenwirken aller Beteiligten – der Flurbereinigungsbehörde, der von ihr beauftragten Planungsbüros, der durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einbezogenen örtlichen Akteure und der Nationalparkverwaltung – möglich. Schließlich übertrifft das Verfahren im Hinblick auf seine Größe und die zugrundeliegenden Aufgaben bis hin zum Umfang der zu planenden und umzusetzenden investiven Maßnahmen alles bisher Dagewesene.
Das Gelingen ist nicht zuletzt auch dem positiven Mitwirken der Verfahrensbeteiligten zu verdanken, die sich als Nutzer oder Eigentümer für die Konfliktlösungen im Rahmen der Flurbereinigung offen zeigten. Gerade für die Landwirtschaftsbetriebe war dieser Prozess durch den dauerhaften Verlust der Zone-1b-Flächen im Nationalpark mit erheblichen Einschnitten verbunden. Ursprünglich angeordnet, um die Grundstücke privater Eigentümer aus dem Nationalpark Unteres Odertal herauszutauschen, profitieren die Landwirtschaftsbetriebe jedoch auch unmittelbar von der Flurbereinigung, ebenso die Bewohner der Nationalparkregion und die Kommunen.
Für nahezu 2.000 Eigentümer und Eigentümergemeinschaften wurden in den Flurbereinigungsplänen anspruchsgerechte Abfindungsregelungen für ihre eingebrachten Flächen, Waldbestände oder auch Eigenjagdrechte ausgewiesen. Die privaten Eigentümer von Nationalparkflächen wurden mit wertgleichen Grundstücken außerhalb des Schutzgebietes abgefunden. Zum Jahreswechsel gehen die Eigentumsrechte auf die neu zugewiesenen Flächen in vollem Umfang über, sodass ab diesem Zeitpunkt auch alle Rechtsgeschäfte zu den neuen Grundstücken vollzogen werden können. Hemmnisse und Unsicherheiten im Grundstücksverkehr gehören dann der Vergangenheit an.
Auch zu bestehenden oder neu begründeten Rechten werden abschließende Regelungen herbeigeführt. Nach diesem Schritt gibt es im Nationalpark nur noch öffentliches Eigentum (Bund, Land, Kommunen) oder Eigentum eines Vereins, der Flächen mit Fördermitteln für Naturschutzzwecke erworben hat, so dass die Nationalparkziele konfliktfrei umgesetzt werden können.
Verbunden mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung endet gemäß Nationalparkgesetz auch die Nutzung in der Schutzzone Ib zum 01.01.2026, so dass nun auch auf diesen Flächen (circa 1.300 Hektar) die unbeeinflusste natürliche Entwicklung möglich ist. Zusammen mit der bereits nutzungsfreien Schutzzone Ia kann sich nach 30 Jahren auf etwa 50,1 Prozent des 10.430 Hektar großen Nationalparks Unteres Odertal Wildnis wieder frei entfalten. Damit werden die Vorgaben erfüllt, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz für einen Nationalpark ergeben.
Mit dem Eigentumsübergang wird zudem Klarheit bei Bund, Land und Kommune für die jeweiligen Baulastträger und Unterhaltungspflichtigen an Straßen, Wegen, Bundeswasserstraßen und sonstigen Gewässern wie auch Hochwasserschutzanlagen erreicht; all diese Funktionen werden nun durch das neue Liegenschaftskataster korrekt abgebildet.
Lediglich fünf verbliebenen Widersprüchen gegen die Flurbereinigungspläne konnte das LELF nicht abhelfen, so dass der weitere Rechtsweg beschritten wurde. Dieses Ergebnis zeugt von einer hohen Akzeptanz der durch das LELF und seine Auftragnehmer gefundenen Lösungen.
Das Ergebnis dokumentiert aber auch die gewachsene Akzeptanz und Verankerung des Nationalparks Unteres Odertal in der Region. Dies ist ein besonders positives Signal im Jahr des 30. Jubiläums seiner Entstehung.
Auch wenn mit dem Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung bereits ein großer Schritt getan ist, so wird der Vollzug des Verwaltungsaktes einige Zeit in Anspruch nehmen. Schließlich müssen für rund 5.500 Grundstücke Liegenschaftskataster und Grundbücher mit dem Flurbereinigungsplan in Einklang gebracht, also berichtigt werden – eine große Herausforderung für die Behörden.