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Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Steinitz: Flurbereinigung unterstützt Rekultivierung des Tagebaus Welzow-Süd

- Erschienen am 09.12.2025

Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium das Flurbereinigungsverfahren Steinitz angeordnet. Damit werden die Eigentums- und Rechtsverhältnisse auf der Grundlage des Abschlussbetriebsplanes zum Tagebau „Welzow-Süd“ neugeordnet. Zudem leistet die Flurbereinigung einen Beitrag zur Rekultivierung, also der Wiedernutzbarmachung, der Randbereiche des ehemaligen Tagebaus.

Das Verfahrensgebiet befindet sich im Gebiet des Tagebaus Welzow-Süd Teilfläche II. Der Betrieb des Tagebaus führte zu erheblichen Eingriffen und Veränderungen in Natur und Landschaft, Siedlungs- und Infrastruktur. Derzeit werden durch den Bergbaubetreiber – der Lausitz Energie Bergbau AG – Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Tagebaus und seiner Randbereiche durchgeführt. Die Rekultivierungsmaßnahmen auf Grundlage des Abschlussbetriebsplanes sind bereits weit vorangeschritten.

Auf einer Fläche von insgesamt 3.280 Hektar wird nun das Eigentum neu geordnet, um die Flächen alsbald einer zweckmäßigen Nutzung zuführen zu können. Die Herstellung einer Flurstücksstruktur, die ausgehend von der tatsächlichen Nutzung eine Verwertung und Entwicklung ermöglicht, steht hierbei im Vordergrund. Im Liegenschaftskataster sind noch die alten Grenzen entsprechend den früheren Eigentumsverhältnissen und Nutzungsarten verzeichnet. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die nach dem Abschlussbetriebsplan herzustellenden Wege und Gewässer und alle anderen herzustellenden Nutzungsarten durch entsprechende Flurstücksstrukturen abzubilden. Die hierfür anfallenden Kosten werden von der LEAG getragen.

Das bislang im Tagebau und den beanspruchten Randbereichen gelegene private Eigentum wird geordnet und anspruchsgerecht neu ausgewiesen, die Verfügbarkeit des Eigentums wiederhergestellt und somit der bislang bestehende Konflikt durch die Inanspruchnahme privaten Eigentums durch den Bergbau und öffentliche Zweckbindungen ausgeräumt.

Kommunale Planungen zur Entwicklung des Gebietes, basierend auf dem Abschlussbetriebsplan (Ertüchtigung des Wegenetzes für touristische Nutzungen) werden durch die Bodenordnung unterstützt und beschleunigt, indem die notwendige Flächenverfügbarkeit für diese Bauvorhaben hergestellt wird. Die Unterstützung weiterer Planungen durch die Flurbereinigung ist ebenfalls denkbar. Das Flurbereinigungsverfahren Steinitz ordnet sich damit ein in die landespolitischen Ziele zur Unterstützung der notwendigen Transformationsprozesse in der Lausitzregion nach Beendigung der Braunkohleförderung.

Die in Vorbereitung des Flurbereinigungsverfahrens im September 2025 durchgeführte Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer, Nutzer, Kommunen und Planungsträger zeigte eine sehr positive Resonanz. Das große Interesse an der Aufklärungsveranstaltung, insbesondere die aktive Diskussion mit Hinweisen und Anregungen der Bürger ließen die große Erwartungshaltung und die Bereitschaft der Menschen vor Ort, im Rahmen des Verfahrens aktiv an der Zukunft ihrer Region mitgestalten zu können, deutlich erkennen.

Nach derzeitiger Planung wird im 1. Quartal 2026 die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Steinitz stattfinden. Der Vorstand vertritt die gemeinschaftlichen Interessen aller Eigentümer im Verfahren und ist ehrenamtlich tätig. Er gehört neben dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (VLF) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu den wichtigsten Akteuren der Flurbereinigung und wirkt mit seinen Entscheidungen maßgeblich und aktiv an der Neugestaltung des Verfahrensgebietes mit.