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Neu berufener Stiftungsrat des NaturSchutzFonds Brandenburg beschließt drei Millionen Euro für den Naturschutz im Land

- Erschienen am 10.06.2025

Templin – Brandenburgs Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt hat einen neuen Stiftungsrat für den NaturSchutzFonds Brandenburg berufen. Auf seiner konstituierenden Sitzung in Templin hat das Gremium die ersten Beschlüsse gefasst und mehr als drei Millionen Euro für Naturschutzmaßnahmen im Land Brandenburg freigegeben.

Auf der Sitzung in Templin überreichte Ministerin Hanka Mittelstädt den elf ehrenamtlichen Stiftungsratsmitgliedern des NaturSchutzFonds ihre Berufungsurkunden. In der fünfjährigen Amtszeit entscheidet das Gremium in allen Angelegenheiten, die für den NaturSchutzFonds und seine Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung sind. Auch über Zuwendungssummen für Naturschutzprojekte von mehr als 150.000 Euro entscheidet der Stiftungsrat.

Ministerin Hanka Mittelstädt:

„Der NaturSchutzFonds ist eine unserer wichtigsten Institutionen für die praktische Umsetzung vielfältiger Naturschutzmaßnahmen im Land. In seinem Stiftungsrat arbeiten seit der Errichtung vor 30 Jahren Menschen aus verschiedensten Organisationen mit unterschiedlichem Fachwissen, Erfahrungen und Perspektiven konstruktiv zusammen. In über drei Jahrzehnten hat die Stiftung mehr als 1.300 Naturschutzprojekte mit einem Gesamtvolumen von beinahe 230 Millionen Euro in Brandenburg ermöglicht und selbst umgesetzt und dabei bemerkenswert erfolgreich Drittmittel von der Europäischen Union und vom Bund eingeworben. Ich möchte als Stiftungsratsvorsitzende diesen Erfolgskurs gemeinsam fortsetzen und freue mich auf den fachlichen Austausch mit den Stiftungsratsmitgliedern sowie viele gute Naturschutzprojekte in den kommenden Jahren.“

Umfangreiche Gelder bereitgestellt

Auf seiner Frühjahrssitzung hat der neu zusammengesetzte Stiftungsrat des NaturSchutzFonds mehr als drei Millionen Euro für umfangreiche Natur- und Artenschutzprojekte in vier Landkreisen beschlossen. So kann der Gewässerverband Spree-Neiße mit Fördermitteln der Stiftung in Höhe von 285.000 Euro den stark verlandeten Schafteich Reuthen in der Gemeinde Felixsee (Amt Döbern-Land) renaturieren. Die Arbeiten im Landkreis Spree-Neiße dienen dem Wasserrückhalt in der Landschaft, schaffen wertvolle Lebensräume für bedrohte Amphibien und verbessern zudem die Durchgängigkeit der Tranitz. Die Tranitz ist ein kleines Flüsschen und fließt durch den Schafteich. Mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro können in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin verschiedene Projektträger Hecken pflanzen. Auf insgesamt rund 13 Kilometern Länge werden in den beiden nördlichen Landkreisen Gehölze in den Boden kommen. Gerade auf Agrarflächen sind Hecken wichtige Bestandteile der Landschaft. Sie bieten nicht nur seltenen und schützenswerten Vogelarten einen Lebensraum, auch Kleinsäuger wie Igel oder Feldhasen und zahlreiche Insektenarten profitieren.

Als Windschutz verhindern die Pflanzen Bodenabtrag und reduzieren zudem die Verdunstung. Dies hilft den Landwirten in Zeiten zunehmender Trockenheit.

Fischtreppe im Unterspreewald

Mit einem weiteren Beschluss hat der Stiftungsrat ein umfangreiches Eigenprojekt des NaturSchutzFonds auf den Weg gebracht. An der Vordermühle Krossen im Amt Unterspreewald im Landkreis Dahme-Spreewald wird die Landesstiftung die ökologische Durchgängigkeit der Dahme wiederherstellen und hier den Fluss für Fischarten wie Hecht, Blei, Schmerle, Bachneunauge aber auch alle anderen Wasserlebewesen wieder passierbar machen. Dabei soll eine stufenförmige Fischaufstiegsanlage das Mühlenwehr als Gerinne umgehen. In diesem Zusammenhang soll auch der alte und inzwischen trockengefallene Mühlteich saniert und wieder mit Wasser geflutet werden. Dies käme Amphibien wie Erdkröte, Moorfrosch, Knoblauchkröte und Teichfrosch zugute, die hier ein neues Laichgewässer fänden. Bis zu 820.000 Euro wird die Stiftung für dieses Projekt einsetzen, das der Landkreis sehr befürwortet.

Gelder aus Ersatzzahlungen

Die auf der Frühjahrssitzung freigegebenen Gelder der Landesstiftung stammen aus den Ersatzzahlungen. Diese Zahlungen werden von den Verursachern von Eingriffen wie etwa der Versiegelung von Böden oder dem Bau von Windenergieanlagen geleistet, wenn die entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermieden oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen direkt wieder kompensiert werden können. Die Stiftung verwaltet die Gelder für das Land Brandenburg und sorgt durch ihre Arbeit dafür, dass die Mittel wieder in den Landkreisen und Naturräumen eingesetzt werden, in denen die Eingriffe verursacht wurden.

Der Stiftungsrat des NaturSchutzFonds

Mit dieser Legislaturperiode hat Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV) Hanka Mittelstädt den Vorsitz des Stiftungsrates der Landes-Naturschutzstiftung übernommen. Neben ihr engagieren sich folgende sachverständige Mitglieder ehrenamtlich im Stiftungsrat:

  • Oliver Bens (Naturschutzbeirat des Landes)
  • Björn Ellner (für die anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen)
  • Monika Engels (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung)
  • Jenny Hammerich (Naturschutzbeirat des Landes)
  • Anke Herrmann (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz)
  • Irene Kirchner (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz)
  • Wolfgang Roick (Vertreter des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ausschusses des Landtages)
  • Peter Struppek (Ministerium der Finanzen und für Europa)
  • Johannes Wagner (für die kommunalen Spitzenverbände Brandenburgs)
  • Ariane Walz (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz)
  • Henrik Wendorff (für die landesweit tätigen allgemeinen Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft)