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Ministerium legt Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022-2024 vor: Waldentwicklung zu Mischwäldern zeigt Wirkung, extreme Trockenjahre erfordern nachhaltigen forstlichen Einsatz – über 80 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt

- Erschienen am 10.12.2025

Das Brandenburger Waldgesetz verpflichtet das zuständige Ministerium, alle drei Jahre einen Bericht zur Lage der Forstwirtschaft an den Landtag zu übermitteln. Der nun vorliegende Bericht für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 zeigt, dass trotz des hohen Flächendrucks – insbesondere durch den Bau von Wohn- und Gewerbegebieten sowie für Infrastruktur – die Waldfläche im Bundesland in den letzten zehn Jahren dank umfangreicher Aufforstungsmaßnahmen stabil geblieben ist.

Mit rund 1,1 Millionen Hektar, was etwa 38 Prozent der Landesfläche entspricht, gehört Brandenburg zu den waldreichsten Bundesländern. Der periodisch abzugebende Bericht informiert über die Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft und über die zur Förderung der Forstwirtschaft erforderlichen Maßnahmen. Er bezieht sich dabei auch auf weitere Erhebungen zum Wald aus dem Berichtszeitraum und bilanziert unter anderem die Entwicklung beim Holzvorrat und zur geleisteten Unterstützung für Privatwaldbesitzende. In dieser Woche hatte das Brandenburger Kabinett den Bericht des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen. Er wird nun dem Landtag zugeleitet und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.

Die Ergebnisse der letzten Bundeswaldinventur (BWI 2022) verdeutlichen auch für Brandenburg, dass die Waldentwicklung hin zu klimaresilienten Mischwäldern zwar Fortschritte macht, gleichzeitig aber mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Obwohl die Kiefer mit 69 Prozent Waldflächenanteil weiterhin dominiert, ist ein struktureller Wandel erkennbar: Der Anteil von Laub- und Mischwäldern nimmt kontinuierlich zu. Dies zeigt sich besonders bei der natürlichen Verjüngung, in der Laubbäume wie Eiche, Ahorn und Buche deutlich zulegen, während die Kiefer noch 20 Prozent ausmacht. Zudem steigt die Zahl der mehrschichtigen Bestände, ein Zeichen für eine verbesserte Waldstruktur.

Der durchschnittliche Holzvorrat ist in den letzten zehn Jahren um 16 Kubikmeter auf rund 296 Kubikmeter je Hektar gestiegen. Der Wald lieferte jährlich 4,8 Millionen Kubikmeter Holz für die handwerkliche und industrielle Verarbeitung.

Trotz dieser positiven Entwicklungen ist der Zustand des Waldes alarmierend: Die mehrjährigen Trocken- und Hitzeperioden haben die Bäume massiv geschwächt. Die jüngste Waldzustandserhebung für das Jahr 2024 zeigt einen erneuten Anstieg der deutlichen Schäden (32 Prozent). Nur noch 15 Prozent der Waldbäume konnten als gesund eingestuft werden, was zeigt, dass der Klimawandel im märkischen Wald angekommen ist. Entscheidend für die Entwicklung klimastabiler Wälder ist eine flächendeckende und natürliche Waldentwicklung. Allerdings sind ausweislich der letzten Bundeswaldinventur mehr als ein Drittel der jungen Laubbäume durch Wildverbiss geschädigt, was die Etablierung zukunftsfähiger Mischwälder gefährdet.

Das Land Brandenburg begegnet diesen Herausforderungen seit vielen Jahren mit einer finanziellen Förderung von Waldumbaumaßnahmen (EU-MLUK-Forst-RL) und einer gesetzlich verankerten kostenfreien Beratung für die rund 100.000 privaten Waldbesitzenden. Zudem wurde die Laufbahnausbildung für Revierförsterinnen und Revierförster nach über 20 Jahren wieder aufgenommen, um den Bedarf an forstlichen Nachwuchskräften Rechnung zu tragen. Auch wurde die Waldarbeitsschule in Kunsterspring modernisiert, um im Bereich der Waldarbeit einer zeitgemäßen Ausbildung gerecht zu werden.

Unterstützung in ihrem Engagement erfuhren die Waldbesitzenden auf unterschiedliche Weise. Beratung und Anleitung zu fast allen forstfachlichen Themen wurden nach wie vor kostenfrei bereitgestellt. Die Nachfrage war hoch. Mit der Fortsetzung der Beratungsoffensive wurden rund 63.000 Beratungsgespräche in drei Jahren registriert. An 357 Infoveranstaltungen der Forstämter nahmen rund 11.000 am Wald Interessierte teil.

Finanzielle Unterstützung aus der Forstförderrichtlinie für die Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft, die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und das Vorbeugen von Waldschäden wurden beantragenden Waldbesitzenden insgesamt 2089-mal bewilligt. Die von der EU (mit 75 Prozent), dem Bund (15 Prozent) und dem Land (10 Prozent) bereitgestellten Fördermittel für die Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft beliefen sich dabei auf etwas mehr als 37 Millionen Euro. Für die Vorbeugung von Waldschäden wurden EU und Landesmittel in Höhe von 45 Millionen Euro bereitgestellt. Besonders nachgefragt waren die Unterstützungen in den Bereichen Umbau von Reinbeständen, Waldpflege, Errichtung von Löschwasserentnahmestelle und Instandsetzung von Waldwegen.

Auch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhielten Fördermittel. Auf insgesamt 311 bewilligte Anträge konnten rund 11 Millionen Euro aus dem Rahmenplan Gemeinschaftaufgabe Agrar- und Küstenschutz ausgereicht werden.

Im Berichtszeitraum 2022 bis 2024 brannte es in Brandenburgs Wäldern 949-mal, hierbei war eine Fläche von 2.397 Hektar Wald betroffen. Der überwiegende Teil der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit oder sogar Brandstiftung. Mit der landesweiten Waldbrandfrüherkennung werden Waldbrände frühzeitig lokalisiert sowie die Leitstellen der Feuerwehren und Rettungsdienste informiert. Ab Waldbrandgefahrenstufe 3 werden die Waldbrandzentralen besetzt und der Wald mittels des automatisierten Waldbrandfrüherkennungssystem „Fire Watch“ mit ins-gesamt 107 Kamera-Systemen überwacht. Diese Überwachung und die Förderung von Löschwasserentnahmestellen und Waldbrandschutzwegen zeigt Wirkung, der Großteil aller Brände kann schnell von den Löschkräften erreicht und zügig gelöscht werden.

Ein weiteres großes Problem ist die illegale Müllentsorgung. Im Jahr 2023 wurden von der Forstbehörde fast 6.000 Kubikmetern Müll im Wald erfasst. Die Beseitigung dieses Mülls kostete allein den Landesbetrieb Forst (LFB) 2022 über 2,1 Millionen Euro und bindet hoch qualifiziertes Personal. Weitere mit der Müllentsorgung entstehende Kosten der Kommunen müssen auf die Gebührenzahler umgelegt werden.

 

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