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Bürokratieabbau im Fokus: Ministerin Mittelstädt entschlackt Düngemittelmeldeverordnung – Meldepflicht nur einmal jährlich

- Erschienen am 11.06.2025

Potsdam – Das brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz treibt den Bürokratieabbau mehrgleisig voran. Während im parlamentarischen Raum gegenwärtig das sogenannte Artikelgesetz diskutiert wird, das unter anderem eine Reihe von Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren vorsieht, prüft das Ministerium hausintern eine Reihe von Verordnungen auf Vereinfachungen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen.

Eine erste Verordnung, die jetzt geändert wurde, befreit die Landwirte von Meldepflichten. Bislang sah die sogenannte Wirtschaftsdüngermeldeverordnung monatliche Berichtspflichten der Landwirte über den Ankauf von Düngemitteln vor. Mit der nun geänderten Verordnung reicht eine jährliche Meldung: nur einmal im Jahr müssen die Landwirte nun die Daten über gekaufte Düngemittel den Behörden mitteilen. Die Aufzeichnungen über die Düngemittelmengen müssen jedoch weiterhin monatlich erfolgen, da sie durch das Bundesrecht vorgegeben sind. Sie können über die zur Verfügung gestellte elektronische Datenbanklösung erfüllt werden.

„Das ist nur ein erster Schritt zur Vereinfachung der bürokratischen Melde- und Dokumentationspflichten, die den Landwirten bislang auferlegt waren.“,

erklärt Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt.

„Wir stellen alle Verordnungen auf den Prüfstand, mit dem Ziel, sie auf die von der EU und dem Bund vorgegebenen Standards zurückzuführen und die darüber hinausreichenden bürokratischen Aufwüchse wieder zu tilgen.“,

fügte die Ministerin hinzu. Die Ungeduld bei den betroffenen Betrieben sei diesbezüglich verständlich. Einige Interessenvertreter der Landwirte täten den Betroffenen jedoch keinen Gefallen, wenn sie ungerechtfertigte Eile anmahnen würden.

„Auch in der Frage von Verwaltungsvereinfachung gilt für uns das Gebot der Rechtssicherheit durch professionelles verwaltungsseitiges Handwerk.“,

so Mittelstädt.

Hintergrund

Mit Hilfe der Wirtschaftsdüngermeldeverordnung wollen die Landwirtschaftsbehörden die Ströme der gekauften und verkauften Düngemittel transparent und nachvollziehbar machen, um festzustellen, wie viele Düngemittel auf den Böden und Äckern der Landwirte zum Einsatz kommen. Ziel ist ein sparsamer Düngemitteleinsatz, um Landschaft und Grundwasser zu schützen sowie Überdüngungen zu vermeiden. Bislang mussten die Meldungen monatlich erfolgen, ab sofort reicht eine Jahresmeldung. Freiwillige Meldungen nach dem bisherigen Turnus sind aber auch weiterhin möglich.