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Umweltministerkonferenz setzt sich für verursachergerechte Düngeverordnung ein

- Erschienen am 14.11.2025

Die Umweltminister der Länder setzen sich beim Bund für den Erlass einer verursachergerechten Düngemittelverordnung ein. Diese soll die tatsächlich auf die Flächen gebrachten Düngemengen berücksichtigen. Damit folgt das Gremium weitgehend einem Antrag des Landes Brandenburg.

Dazu erklärt Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt:

„Wir setzen uns dafür ein, dass die Landwirte nicht für die Nitrateinträge der zurückliegenden Jahrzehnte bestraft werden, sondern dass ihre wasserschonenden Düngemethoden honoriert werden.“

Weitere Themen der Umweltministerkonferenz waren unter anderem die Verlängerung der Fristen in der Wasserrahmenrichtlinie, der künftige Umgang mit dem Wolf und die künftige Ausstattung der Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum.

„Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, einen guten ökologischen und chemischen Zustand für alle Oberflächengewässer und Grundwasser in der EU bereits bis zum Jahre 2027 zu erreichen, ist für uns nicht möglich. Hier braucht es deutlich längere Fristen, um die negativen Auswirkungen einer teils jahrhundertelangen Wirtschaftsweise auf die Gewässer wieder auszugleichen“,

erklärte die Ministerin.

„Zwar haben sich die Umweltminister nicht darauf einigen können, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, es herrschte aber Einigkeit, dass die Frist 2027 nicht gehalten werden kann“, fügte die Ministerin hinzu.

Mit der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht seien jetzt die Grundlagen für die Länder geschaffen wurden, ein Wolfsmanagement einzuführen.

„Nach dieser Entscheidung werden wir unser brandenburgisches Wolfsmanagement zügig angehen und es bis Ende nächsten Jahres rechtssicher gestalten“, kündigte die Ministerin an und verwies auf die kontinuierliche Arbeit des Landes Brandenburg, hier Fortschritte zu erzielen. „Mit der Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg im Frühjahr konnte ein Prozess unterstützt werden, der längst überfällig war. Ich bin allen Beteiligten dankbar, dass unsere Initiative als wichtiger Baustein des jetzigen Ergebnisses wahrgenommen wird“,

so Hanka Mittelstädt.

Die unterschiedlichen Meinungsbilder zur EU-Wiederherstellungs-Verordnung wurden im Rahmen der Umweltministerkonferenz ebenfalls erörtert. In den weit gefächerten Diskussionsbeiträgen wurde deutlich, dass geltendes Recht nur dann umsetzbar ist, wenn vom Gesetzgeber, die für eine rechtskonforme Umsetzung notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Auch die Notwendigkeit von Anreizsystemen statt pauschaler Verbote kamen deutlich zur Sprache. Ministerin Mittelstädt erklärt dazu:

„Der Begriff der Wiederherstellung der Natur ist ein Reibungspunkt, da er induziert, wir hätten in den letzten 30 Jahren nichts erreicht in Sachen Naturschutz. Vielmehr geht es doch um den Erhalt gesunder Ökosysteme zu dem die Landnutzer bereits einen erheblichen Beitrag leisten. Diese Leistung und zukünftige Planungen müssen finanziell honoriert werden."

Die Umweltminister stellten ebenfalls fest, dass die Ausstattung des mittelfristigen Finanzrahmens der EU für die Förderung von Umwelt und Natur nicht ausreiche.

„Deshalb sollte der Bund sich hier bei der EU stark machen, zusätzliche und zweckgebundene Mittel dafür zur Verfügung zu stellen“, erklärte die Ministerin. 

Auch der Bürokratieabbau stand auf der Agenda der Umweltministerkonferenz. Die Chefs der Länder-Umweltressorts erörterten unter anderem die Ergebnisse eines Projekts des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), die dieser im Sommer unter dem Titel „Schneller zur Anlagengenehmigung – Beschleunigungspotenziale aus Sicht der Vollzugsbehörden“ veröffentlicht hatte. Danach hat sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als integrierte Vorhabenzulassung bewährt, besitzt aber noch große Potentiale.

Diese zu heben ist nach Auffassung von Ministerin Mittelstädt ein wichtiger Beitrag für das Gelingen der klimaneutralen Umgestaltung der Industrie.

„Genehmigungsverfahren können effizienter werden und so schneller die Voraussetzungen für die Realisierung wichtiger Vorhaben schaffen – nicht nur für die Energiewende, sondern die Modernisierung der Industrie insgesamt“,

so die Ministerin. Die Genehmigungsbehörden seien professionell und leisteten sehr gute Arbeit, brauchten aber bürokratiearme Verfahren, qualifizierte Antragsunterlagen und eine passende Personalausstattung. Dies gelte auch für die an den Verfahren beteiligten Fachbehörden.

Sie lobte in dem Zusammenhang die Aktivitäten des Bundes zur Entwicklung einer Plattform für die durchgängige Digitalisierung der Anlagengenehmigung unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz.

„Brandenburg sieht darin eine wertvolle Unterstützung für die Vollzugspraxis und wird sich in den Prozess weiter aktiv einbringen“,

so die Ministerin.