Zukunft der Agrarpolitik – Mittelstädt: „Landwirtschaft braucht eine verlässliche Finanzierung“
Bundesrat hat Entschließung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 zugestimmt
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburg setzt sich weiterhin gegen die von der EU-Kommission geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ein. Am vergangenen Freitag (10. Juli) hat der Bundesrat der von Sachsen-Anhalt initiierten und gemeinsam von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen getragenen Bundesratsinitiative zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 zugestimmt.
„Das ist ein wichtiges Signal der Geschlossenheit. Die geplanten Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen müssen verhindert werden. Gerade für die ostdeutschen Betriebe ist entscheidend, dass die historisch gewachsenen unterschiedlichen Strukturen und Betriebsgrößen auch künftig fair berücksichtigt werden. Unsere Landwirtschaft braucht eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Nur mit starken landwirtschaftlichen Betrieben können wir die Ernährung sicher gewährleisten und unsere ländlichen Räume nachhaltig stärken“,
erklärt Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt dazu heute.
Mit dem Entschließungsantrag zur GAP in der neuen Förderperiode ab 2028 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine starke, eigenständige und finanziell verlässlich ausgestattete Agrarförderung einzusetzen. Angesichts steigender Anforderungen an Ernährungssicherheit, Versorgungssicherheit, Klima-, Umwelt- und Tierschutz sowie wachsender wirtschaftlicher Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe muss die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union auch nach 2027 ein zentrales Politikfeld der Europäischen Union bleiben.
Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt betont:
„Degression und Kappung lehnen wir entschieden ab! Seit Monaten kämpfen wir in Brüssel und Berlin dafür, diese pauschale Kürzung zu verhindern. Die Folgen wären für unsere ländlichen Räume gravierend. Das Land Brandenburg hätte ab 2028 rund 80 Millionen Euro in Direktzahlungen weniger pro Jahr, wenn die EU-Kommission ihre Pläne der Kürzung der Einkommensgrundstützung unverändert umsetzen würde. Von den nach wie vor zur Rede stehenden Kürzungen der EU-Direktzahlungen durch Kappung und Degression wären in Brandenburg knapp 1.800 landwirtschaftliche Betriebe betroffen – das entspricht rund 92 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche.“
In der Entschließung des Bundesrates „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ lautet eine zentrale Forderung wörtlich: „Verpflichtende Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen werden entschieden abgelehnt. Die GAP ist keine Sozialtransferpolitik, sondern ein agrar-, wirtschafts-, struktur-, versorgungs- und umweltpolitisches Instrument der Europäischen Union. Eine pauschale Begrenzung oder degressive Kürzung von Direktzahlungen wird den unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Mitgliedstaaten und Regionen nicht gerecht. Insbesondere in Regionen mit größeren, arbeitsintensiven, flächenbezogen wirtschaftenden Betrieben führt eine solche Regelung zu massiven Strukturbrüchen in der Landwirtschaft. Dadurch werden die betriebliche Entwicklungsfähigkeit, Investitionsbereitschaft, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung gefährdet und gewachsene Agrarstrukturen destabilisiert, ohne die agrarpolitischen Ziele der GAP zielgenauer zu erreichen.“
Weitere Forderungen sind:
- ein verlässliches GAP-Budget im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU,
- die Sicherung der ländlichen Entwicklung als zentralen Bestandteil der GAP,
- eine Erhöhung der EU-Kofinanzierung für Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen,
- eine spürbare Entbürokratisierung der GAP ab 2028.
Brandenburg hat sich bei der Entschließung insbesondere auch für eine stärkere Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten eingesetzt, um einen erfolgreichen Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu ermöglichen.
Landwirtschaftsministerin Mittelstädt:
„Auch in der Landwirtschaft stehen viele Betriebe vor einem Generationswechsel. Die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten sollte unabhängig von der Rechtsform des Betriebs erfolgen. Gerade in den ostdeutschen Bundesländern dominieren aufgrund der historischen Entwicklung juristische Personen und Personengesellschaften die Landwirtschaft. Das muss berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollte die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten unabhängig von der Rechtsform eines Betriebes erfolgen. Andernfalls würden qualifizierte Nachwuchskräfte in kollektiven Rechtsformen wie eine Genossenschaft beim Start in verantwortungsvolle Leitungspositionen benachteiligt.“
Link zur Drucksache 360/26 (Beschluss): https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0360-26B.pdf