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Unterstützung für die Betroffenen der Maul- und Klauenseuche - Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schließt Förderung der Geschädigten ab

Gemeinsame Presseinformation des MLEUV und der ILB

- Erschienen am 17.11.2025

Zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Maul- und Klauenseuche (MKS) für die landwirtschaftlichen Betriebe wurde das Förderprogramm MKS 2025 aufgelegt. Dieses wurde zu 6o Prozent von der EU und zu 40 Prozent vom Land Brandenburg getragen. Umgesetzt wurde das Programm durch die Brandenburger Förderbank ILB, die es jetzt erfolgreich abschließen konnte.

Ulrich Scheppan, Vorstandsvorsitzender der ILB, erklärt dazu:

„Im Flächenland Brandenburg war die Landwirtschaft schon immer eine tragende Säule unserer regionalen Wirtschaft, die unser Bundesland in besonderer Weise geprägt hat. Für uns als Förderbank ist es daher selbstverständlich, die Landwirtinnen und Landwirte auch in Krisenzeiten besonders zu unterstützen. So haben wir in den letzten Monaten insgesamt rund 2,75 Millionen Euro für 43 Betriebe zur Verfügung gestellt, um einen Teil der entstandenen Schäden auszugleichen. Ich bin froh, dass die ILB so zur Stabilisierung der für Brandenburg wichtigen landwirtschaftlichen Unternehmen beitragen konnte.“

Nach der erfolgreichen Eindämmung durch die Veterinärbehörden wurde Deutschland am 14. April 2025 durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wieder für vollständig MKS-frei erklärt.

Entschädigung der Geflügelhalter bei der Geflügelpest durch Tierseuchenkasse des Landes

Derzeit stehen die brandenburgischen Landwirtschaftsbetriebe vor der Herausforderung, mit dem aktuellen Ausbruch der Geflügelpest umgehen zu müssen. Im Falle angeordneter Tötungen infolge eines Geflügelpestausbruchs wird der Wert der Tiere durch die Tierseuchenkasse Brandenburg entschädigt. Das Land beteiligt sich an dieser Entschädigungsleistung zur Hälfte. Die Schätzung des Wertes der Tiere erfolgt unabhängig durch Amtstierärzte oder von diesen bestellte Schätzer nach landeseinheitlichen Kriterien. Im Rahmen der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes auf Bundesebene unterstützt das Land Brandenburg die beabsichtigte Anhebung der Höchstgrenze für Entschädigungen bei Geflügel von derzeit 50,00 auf 110,00 EURO pro getötetem Tier.

Zusätzlich zu den vorgenannten gesetzlich geregelten Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Betriebe gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen für notwendige Probenahmen sowie für vorgeschriebene Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach Räumung der Bestände. Das Land trägt die Kosten für die durchzuführenden Laboruntersuchungen im Rahmen der Seuchenbekämpfung.

Hintergrund

Am 10. Januar 2025 wurde bei Wasserbüffeln in Brandenburg ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt – der erste in Deutschland seit 1988. In der Folge hatten die brandenburgischen Behörden umfangreiche Maßnahmen zur Eingrenzung ergriffen, die von der Einrichtung von Sperrzonen bis zu Transportverboten von Tieren und deren Erzeugnissen reichten.