Hauptmenü

Geflügelpest in einem Hühnerbestand im Landkreis Havelland nachgewiesen

- Erschienen am 19.12.2025

Im Landkreis Havelland ist in einem Betrieb mit einem Hühnerzuchtbestand von etwa 26.500 Tieren der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung des Bestandes sind abgeschlossen. Es handelt sich damit bereits um den 15. Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg seit diesem Herbst.

In dem Hühnerbetrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Havelland informiert. Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt.

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg am 18. Dezember 2025 das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt. Am 19. Dezember 2025 hat dann das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Ergebnis bestätigt. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.

Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.

Hintergrund:

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den 15. Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand seit diesem Herbst.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügung sind an den Landkreis Havelland zu richten.

Weiterführende Informationen