Gewässerrandstreifen jetzt in Landeseigentum – zwei Millionen Euro für Wege, Brücken und Kahnliegestellen investiert
- Erschienen amNach fast drei Jahrzehnten intensiver Zusammenarbeit konnte heute das Bodenordnungsverfahren Spreewald I abgeschlossen werden, in dessen Zuge die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken auf einer Fläche von 2400 Hektar mit zirka 700 Teilnehmern im Spreewald neu geordnet wurden. Außerdem wurden im Rahmen des Verfahrens neue Wege, Brücken und Kahnliegestellen mit einem Investitionsvolumen von über zwei Millionen Euro realisiert.
Dazu erklärt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt:
„Dieses bedeutende Projekt, das seit dem 5. Oktober 1994 durchgeführt wurde, hat nicht nur die landwirtschaftlichen Strukturen verbessert, sondern auch die Lebensqualität der Anwohner positiv beeinflusst. In einem fast historischen Ausmaß trägt diese Entwicklung zur Erhaltung der einzigartigen Kulturlandschaft des Spreewaldes bei.“
Auch für den Klimaschutz seien im Zuge des Verfahrens wichtige Projekte umgesetzt worden:
„Hervorzuheben sind hier Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, zur Haltung des Wassers in der Fläche, zur Renaturierung von Mooren und zum Hochwasserschutz. All diese Maßnahmen spielen beim Klimaschutz und der Klimaanpassung eine große Rolle, benötigen aber Fläche und die Akzeptanz der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter. Das wurde durch das geordnete Bodenordnungsverfahren erreicht“,
versicherte Ministerin Mittelstädt.
In das Bodenordnungsverfahren wurden zirka 3200 Flurstücke eingebracht. Am Ende sind etwa 1600 neue Flurstücke entstanden, was einem Zusammenlegungsverhältnis von etwa 2:1 entspricht. Dank der Zusammenarbeit von Landwirten, Anwohnern und den zuständigen Behörden konnte ein nachhaltiges Konzept entwickelt werden, das den Bedürfnissen aller Beteiligten weitestgehend gerecht wird. Im Verfahrensgebiet wurde das Eigentum an den landwirtschaftlichen Flächen neu geordnet. Wege, Gewässer und andere Infrastrukturen wurden neugestaltet, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Insbesondere erfolgte die Regelung des Eigentums an zahlreichen Gewässerrandstreifen und Deichflächen zugunsten des Landes Brandenburg (Landesgewässerverwaltung).
Für die Herstellung gemeinschaftlicher Anlagen wie Wege, Brücken und Pflanzungen, wurden etwa 2 Millionen Euro investiert. Davon sind etwa 1,8 Millionen Euro Fördermittel und zirka 244.000 Euro Eigenanteile. Die beteiligten Gemeinden haben die Eigenanteile der Teilnehmergemeinschaft übernommen.
„Auch dafür gebührt den Kommunen ein großer Dank“,
stellte die Ministerin fest.
Im Verfahrensgebiet sind beispielsweise fünf Brücken neu gebaut beziehungsweise saniert worden. Das vorhandene Wegenetz wurde auf einer Gesamtlänge von etwa 11 Kilometern ausgebaut. Darunter fallen zirka 7,43 Kilometer Ersatzwegenetz der Deutschen Bahn AG aufgrund der Schließung von zwei Bahnübergängen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden auch Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und Natur umgesetzt. Die Renaturierung von Gewässern und die Schaffung von Biotopen tragen dazu bei, die natürliche Schönheit des Spreewaldes zu bewahren und die Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zu sichern. So entstanden beispielsweise zwischen dem „Südlichen Schweißgraben“ und der „Radduscher Kahnfahrt“ ein Rotbauchunken-Biotop und eine Sukzessionsfläche.
Zu den Maßnahmen, die die Eigenheit des Bodenordnungsverfahrens besonders zum Ausdruck bringen, gehört die Wiederherstellung von vier Kahnliegestellen in Boblitz.
Bei diesem Verfahren hat sich erneut gezeigt, dass die Bodenordnung als Instrument der Flächenbereitstellung für verschiedenartige infrastrukturelle Vorhaben besonders geeignet ist, denn sie erlaubt eine konzentrierte Umsetzung von Vorhaben, wie den Bau von Brücken, Wegen und Renaturierungsmaßnahmen.
„Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens ist ein wichtiger Schritt für die Region Spreewald. Es wurden nicht nur die landwirtschaftlichen Strukturen modernisiert, sondern auch die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Region geschaffen. Zudem ist die erfolgreiche Umsetzung des Verfahrens ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure und einen gelungenen Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen“,
stellte Ministerin Mittelstädt fest.
Besonders danken wolle sie dem ehrenamtlich tätigen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, dessen Engagement maßgeblich für den Erfolg des Bodenordnungsverfahrens war.
„Der ehrenamtliche Vorstand hat unter anderem die Grundsätze der Wertermittlung erarbeitet. Auch die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes nach dem Flurbereinigungsgesetz ist das Ergebnis der jahrelangen Arbeit “,
würdigte die Ministerin die Arbeit in der Region.