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Afrikanische Schweinepest (ASP): Sperrzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vollständig aufgehoben

- Erschienen am 25.11.2025

Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nun die Sperrzonen I und II bis auf den ASP-Schutzkorridor vollständig aufgehoben und in freies Gebiet überführt.

Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt:

„Nachdem bereits im September die Sperrzonen im benachbarten Landkreis Spree-Neiße aufgehoben werden konnten, hat nun die EU-Kommission und der zuständige Veterinärausschuss dem Antrag Brandenburgs zur Aufhebung der Sperrzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zugestimmt. Damit wird der Süden Brandenburgs, der lange einen Schwerpunkt bei den festgestellten ASP-Fällen bildete, weitestgehend wieder zum freien Gebiet. Das ist ein großer Erfolg, der insbesondere auch den Anstrengungen der Landkreise zu verdanken ist.“

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde zuletzt im November 2024 ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein, amtlich festgestellt. Vor diesem Hintergrund hatte das Verbraucherschutzministerium einen Antrag zur Aufhebung und Anpassung der ASP-Restriktionszonen gestellt. Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, haben dem Brandenburger Antrag zugestimmt.

Der geänderte Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt am 26. November 2025 in Kraft. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnte seine Tierseuchenallgemeinverfügung entsprechend anpassen. Somit wird die Sperrzone II vollständig aufgehoben und die Sperrzone I auf den Schutzkorridor beschränkt.

Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.

Mit dem Rückbau der ASP-Zäune kann innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II und I, ausgenommen des Schutzkorridors, begonnen werden. Die Amtstierärztin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz legt mit ihren vor-Ort-Kenntnissen die Reihenfolge fest. Grundsätzlich wird mit dem Entfernen der Tore und mit dem Rückbau der sogenannten Segmentzäune begonnen.