Landestierschutzbeauftragte aus drei Bundesländern organisieren gemeinsame Fortbildung: Großes Interesse an Veranstaltung zu Tierschutz und Justiz
Pressemitteilung der Landestierschutzbeauftragten
- Erschienen amWie können Verstöße gegen den Tierschutz gerichtsfest visuell dokumentiert und juristisch besser verfolgt werden? Diese Frage stand am 26. November im Mittelpunkt einer gemeinsamen Fortbildung der Landestierschutzbeauftragten Dr. Anne Zinke (Brandenburg), Dr. Gerlinde von Dehn (Nordrhein-Westfalen) und Dr. Marco König (Sachsen-Anhalt).
Den Vorträgen und Diskussionen zum Thema „Tierschutzfälle vor Gericht – Beweissicherung und Begutachtung“ folgten knapp 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer online und in Präsenz in der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie am Seddiner See : Tiermedizinerinnen und -mediziner, Juristinnen und Juristen und Polizeibeamtinnen und -beamte aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der Fortbildung teil.
Diskutiert wurde unter anderem über zentrale Grundlagen für veterinärmedizinische Sachverständigengutachten sowie die Erstellung einer gerichtsfesten Foto- und Videodokumentation. Anhand von Praxisbeispielen wurden die Herausforderungen bei der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen aufgezeigt und gemeinsam diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Thema Qualzucht und den Erfahrungen mit Ausstellungsverboten für Tiere mit entsprechenden Merkmalen. Namhafte Expertinnen und Experten aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Polizei und des Veterinärwesens referierten.
Für das Jahr 2026 ist eine gemeinsame Fortsetzung der Veranstaltungsreihe geplant.
„Das Thema stieß auf ein riesiges Interesse“,
resümiert die brandenburgische Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke:
„Denn die Aufklärung und Ahndung von Tierschutzverstößen gestaltet sich noch immer unbefriedigend. Allzu häufig werden Verfahren eingestellt, ohne dass daraus wirksame Sanktionen oder rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen folgen.“
Die Ursachen dafür seien vielfältig: Neben fehlenden Ressourcen würden vor allem unzureichende oder nicht gerichtsfeste Beweise und missverständlich interpretierte Gutachten eine Rolle spielen.
Dr. Anne Zinke betont:
„Tierschutzwidriges Handeln ist kein Bagatelldelikt. Deshalb haben wir mit dieser Veranstaltung eine Plattform des Austauschs und der Information geschaffen, die Veterinärinnen und Veterinären ebenso wie Vertreterinnen und Vertretern von Justiz und Polizei praxisnahe Unterstützung und Raum für gegenseitige Beratung bietet. Ziel ist es, bestehende Defizite in der Verfolgung von Tierschutzverstößen weiter abzubauen – um Tierleid wirksam zu verhindern.“
Dr. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt, ergänzt:
„Die Probleme bei der Ermittlung und Bestrafung von Tierschutzdelikten ähneln sich in allen Bundesländern. Tiere, mit denen rechtswidrig umgegangen wird, haben keinen Rechtsbeistand – diese Rolle kommt Veterinären, Polizeidienststellen und Juristen gemeinsam zu, um insbesondere Strafverfahren erfolgreich abschließen zu können. Mit diesem Ziel soll das Zusammenwirken der Beteiligten weiter verbessert werden.“
Dr. Gerlinde von Dehn:
„Von und miteinander lernen, das war das Ziel unserer gemeinsamen, länder-übergreifenden Fortbildung. Um einander zu verstehen, muss man miteinander sprechen. Eine sach- und fachgerechte Ahndung von Verstößen gegen Tierschutzrecht erfordert spezialisiertes Wissen und konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen. Ich freue mich über das große Interesse an der Veranstaltung und das positive Feedback. Im kommenden Jahr werden weitere Fortbildungen zum Thema Tierschutzfälle vor Gericht in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen folgen.“