Überarbeitung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet
Öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 25. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025
- Erschienen amDas Landschaftsschutzgebiet „Strausberger- Blumenthaler Wald- und Seengebiet“ beruht auf Beschlüssen des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) von 1957 und 1965. Wie damals üblich, gab es keine eigenständige Verordnung und die Ortslagen waren Bestandteil des Schutzgebietes.
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) beabsichtigt daher, die Grenzen zu überarbeiten und die bebauten Ortslagen nicht mehr in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet“ einzubeziehen. Hierfür ist ein förmliches Verfahren gemäß § 9 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes erforderlich.
Der Entwurf der Verordnung und die dazugehörigen Karten werden im Zeitraum vom 25. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025 beim Landkreis Märkisch-Oderland, dem Amt Barnim Oderbruch, den Städten Strausberg und Altlandsberg und der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können von jedem und jeder Betroffenen Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Die vollständigen Auslegungsunterlagen stehen ab dem 25. August auch direkt im Internetangebot des MLEUV.