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Aufhebung von zwölf Wasserschutzgebieten in vier Landkreisen

- Erschienen am 28.10.2025

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz überprüft kontinuierlich die Erforderlichkeit von Wasserschutzgebieten, die noch nach DDR-Recht festgesetzt wurden. In den Landkreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Ostprignitz-Ruppin und Teltow-Fläming werden nun insgesamt zwölf Wasserschutzgebiete durch eine Rechtsverordnung aufgehoben. Damit setzt das Umweltministerium die Modernisierungsstrategie zur Schutzgebietskulisse für die Trinkwasserversorgung konsequent fort.

Die Wasserwerke beziehungsweise Fassungsanlagen, die zu den aufgehobenen Wasserschutzgebieten gehören, wurden bereits allesamt von den Wasserversorgern außer Betrieb genommen. Gründe hierfür waren unter anderem betriebswirtschaftliche Erwägungen, der Verschleiß der Anlagen, aber auch örtlich Grenzwertüberschreitungen bei Parametern aus der Trinkwasserverordnung. Die Anlagen sind daher bereits rückgebaut oder dienen nicht mehr der öffentlichen Versorgung. Eine Wiederinbetriebnahme zur öffentlichen Wasserversorgung ist nicht vorgesehen.

Die öffentliche Wasserversorgung ist in allen Fällen durch andere Wasserwerke in ausreichender Menge und beanstandungsfreier Qualität gesichert. Deshalb ist das Fortbestehen dieser Wasserschutzgebiete nicht mehr erforderlich.

Zum Schutz des Grundwassers für die öffentliche Wasserversorgung in ganz Brandenburg verbleiben insgesamt 331 Wasserschutzgebiete.

Mit der Aufhebung fallen auch die Verbote und Nutzungseinschränkungen weg. Hiermit werden die betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer deutlich entlastet. Die Gemeinden erlangen mehr Planungssicherheit für zukünftige Nutzungen der nun von Verboten und Einschränkungen befreiten Flächen.

Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete ist ein Beitrag zur Deregulierung. Mit der jüngsten Aufhebungsverordnung sind nun 800 Wasserschutzgebiete durch insgesamt 65 Rechtsverordnungen seit 1998 landesweit aufgehoben worden.

Die „Zehnte Verordnung über die Aufhebung von Wasserschutzgebieten“ wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil II veröffentlicht und tritt heute in Kraft.