Förderung von Beratungsdienstleistungen
Die Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen und zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben vom 18. Dezember 2025 trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.
Die Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen und zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben vom 18. Dezember 2025 trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.
Kurzinformationen
Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen
Ab dem 1. Januar 2026 können fortlaufend Anträge auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden.
Die Anerkennung für bisher nicht-anerkannte forstwirtschaftliche Beratungskräfte kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Es wird jedoch zeitnah die Möglichkeit dazu geben.
Ab dem 1. Januar 2026 können fortlaufend Anträge auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden.
Die Anerkennung für bisher nicht-anerkannte forstwirtschaftliche Beratungskräfte kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Es wird jedoch zeitnah die Möglichkeit dazu geben.
Ziel der Förderung
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt- ,Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt.
Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt- ,Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt.
Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
Was wird gefördert?
Die Richtlinie enthält 31 Beratungssteckbriefe. Dazu gehört unter anderem die Beratung zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen sowie nachhaltige Anbauverfahren, die Beratung ökologischer Betriebe und zur Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung, wie auch eine sozioökonomische Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die vollständige Liste der Beratungssteckbriefe kann der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden.
Bezuschusst wird die Beratung vor Ort und die Vor- und Nachbereitung, die auch eine telefonische und/oder digitale Beratung beinhalten kann.
Die Richtlinie enthält 31 Beratungssteckbriefe. Dazu gehört unter anderem die Beratung zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen sowie nachhaltige Anbauverfahren, die Beratung ökologischer Betriebe und zur Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung, wie auch eine sozioökonomische Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die vollständige Liste der Beratungssteckbriefe kann der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden.
Bezuschusst wird die Beratung vor Ort und die Vor- und Nachbereitung, die auch eine telefonische und/oder digitale Beratung beinhalten kann.
Wer wird gefördert?
Das landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Unternehmen erhält eine bezuschusste Beratung (Endbegünstigte).
Die Antragstellung erfolgt durch die anerkannten Beratungsfachkräfte. Sie sind die Zuwendungsempfangenden.
Das landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Unternehmen erhält eine bezuschusste Beratung (Endbegünstigte).
Die Antragstellung erfolgt durch die anerkannten Beratungsfachkräfte. Sie sind die Zuwendungsempfangenden.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Die Beratungsfachkräfte müssen im Rahmen des Beratererlasses durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) - Berateranerkennung, (Referat Agrarökonomie L1) anerkannt sein.
- Die Beratung muss gewissenhaft, unabhängig und frei von Interessen Dritter durchgeführt werden. Über das Beratungshonorar hinaus darf mit der Beratung kein wirtschaftliches Interesse der Beratungsfachkraft oder der Beratungsorganisation verknüpft sein. Insbesondere darf im Rahmen der Beratung keine Vermittlungs-, Werbe- oder Verkaufstätigkeit ausgeübt werden.
- Die Vorgaben von Cross Compliance und das geltende Fachrecht sind zu beachten und zu vermitteln.
- Zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen, gartenbaulichen beziehungsweise forstwirtschaftlichen Unternehmen muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Hierzu ist Anlage 2 der Richtlinie zu verwenden.
- Die Beratungen dürfen erst nach der Bewilligung des Förderantrags begonnen werden. Beratungsverträge sind dementsprechend danach zu datieren.
- Die Beratungsfachkräfte müssen im Rahmen des Beratererlasses durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) - Berateranerkennung, (Referat Agrarökonomie L1) anerkannt sein.
- Die Beratung muss gewissenhaft, unabhängig und frei von Interessen Dritter durchgeführt werden. Über das Beratungshonorar hinaus darf mit der Beratung kein wirtschaftliches Interesse der Beratungsfachkraft oder der Beratungsorganisation verknüpft sein. Insbesondere darf im Rahmen der Beratung keine Vermittlungs-, Werbe- oder Verkaufstätigkeit ausgeübt werden.
- Die Vorgaben von Cross Compliance und das geltende Fachrecht sind zu beachten und zu vermitteln.
- Zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen, gartenbaulichen beziehungsweise forstwirtschaftlichen Unternehmen muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Hierzu ist Anlage 2 der Richtlinie zu verwenden.
- Die Beratungen dürfen erst nach der Bewilligung des Förderantrags begonnen werden. Beratungsverträge sind dementsprechend danach zu datieren.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Festbetrag gewährt. Zuwendungsfähig sind 90 Prozent der die Kosten der Beratung. Beim veranschlagten Stundenhonorarsatz von 85 Euro ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 76,50 Euro pro Stunde.
Jede vollendete halbe Stunde kann abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer und Skonti sind nicht förderfähig.
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Festbetrag gewährt. Zuwendungsfähig sind 90 Prozent der die Kosten der Beratung. Beim veranschlagten Stundenhonorarsatz von 85 Euro ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 76,50 Euro pro Stunde.
Jede vollendete halbe Stunde kann abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer und Skonti sind nicht förderfähig.
Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, dem LELF (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung), online einzureichen.
Zuständig beim LELF ist:
Simone Zapf
Referat F2 – Bewilligung
simone.zapf@lelf.brandenburg.de
+49 3391 838-238
Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, dem LELF (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung), online einzureichen.
Zuständig beim LELF ist:
Simone Zapf
Referat F2 – Bewilligung
simone.zapf@lelf.brandenburg.de
+49 3391 838-238
Kurzinformationen für Konsultationsbetriebe
Einrichtung von Konsultationsbetrieben
Ihre Konzepte zur Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen können Sie derzeit per E-Mail an lukas.bueenfeld@mleuv.brandenburg.de senden. Anschließend erhalten Sie eine fachliche Stellungnahme von uns.
Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung. Mit dieser positiven Stellungnahme kann bis zu den Antragsstichtagen 24. November und 23. Februar 2026 der Förderantrag gestellt werden.
Ihre Konzepte zur Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen können Sie derzeit per E-Mail an lukas.bueenfeld@mleuv.brandenburg.de senden. Anschließend erhalten Sie eine fachliche Stellungnahme von uns.
Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung. Mit dieser positiven Stellungnahme kann bis zu den Antragsstichtagen 24. November und 23. Februar 2026 der Förderantrag gestellt werden.
Leitfaden für die Erstellung des einzureichenden Konzeptes (Betriebsbeschreibung)
In der Beratungsrichtlinie ist von einem einzureichenden Konzept die Rede, welches dort folgendermaßen beschrieben wird:
„[…] Vorlage eines schlüssigen Konzeptes zur Umsetzung und Zielsetzung der Konsultationsmaßnahmen […].
Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder beispielhaft Maßnahmen umsetzt.“
Damit ist eine Betriebsbeschreibung gemeint, welche nach den folgenden Anforderungen und Fragestellungen erarbeitet werden soll:
Allgemein:
- Das Personal, welches die Konsultationsmaßnahmen durchführt, weist nach, dass es der aktive Betriebsinhaber ist oder eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat.
Zu neuesten Erkenntnissen, Verfahren und Techniken:
- Was ist das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
- Welche Erkenntnisse, Verfahren und Techniken wendet der Betrieb in Bezug auf das entsprechende Themenfeld an?
- Inwiefern handelt es sich um neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Verfahren und modernste Techniken? Und inwiefern werden diese in vorbildlicher Weise angewendet?
- Was ist dabei das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
Zu den Konsultationsmaßnahmen:
- Wo und in welcher Form finden die Hofveranstaltungen statt? Beschreiben Sie die Aktivitäten und erwähnen eventuelle Kooperationspartner.
- Welche Inhalte kann der Betrieb allgemein und welche speziell bei den Hofveranstaltungen vermitteln?
In der Beratungsrichtlinie ist von einem einzureichenden Konzept die Rede, welches dort folgendermaßen beschrieben wird:
„[…] Vorlage eines schlüssigen Konzeptes zur Umsetzung und Zielsetzung der Konsultationsmaßnahmen […].
Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder beispielhaft Maßnahmen umsetzt.“
Damit ist eine Betriebsbeschreibung gemeint, welche nach den folgenden Anforderungen und Fragestellungen erarbeitet werden soll:
Allgemein:
- Das Personal, welches die Konsultationsmaßnahmen durchführt, weist nach, dass es der aktive Betriebsinhaber ist oder eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat.
Zu neuesten Erkenntnissen, Verfahren und Techniken:
- Was ist das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
- Welche Erkenntnisse, Verfahren und Techniken wendet der Betrieb in Bezug auf das entsprechende Themenfeld an?
- Inwiefern handelt es sich um neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Verfahren und modernste Techniken? Und inwiefern werden diese in vorbildlicher Weise angewendet?
- Was ist dabei das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
Zu den Konsultationsmaßnahmen:
- Wo und in welcher Form finden die Hofveranstaltungen statt? Beschreiben Sie die Aktivitäten und erwähnen eventuelle Kooperationspartner.
- Welche Inhalte kann der Betrieb allgemein und welche speziell bei den Hofveranstaltungen vermitteln?
Ziel der Förderung
Mit der Förderung von Konsultationsbetrieben sollen nach 15 verschiedenen Themengebieten Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, wie beispielsweise von Best-practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, unterstützt werden, um vorhandenes Potenzial in den landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder sonstigen Unternehmen und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum von Brandenburg besser nutzen zu können.
Mit der Förderung von Konsultationsbetrieben sollen nach 15 verschiedenen Themengebieten Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, wie beispielsweise von Best-practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, unterstützt werden, um vorhandenes Potenzial in den landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder sonstigen Unternehmen und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum von Brandenburg besser nutzen zu können.
Was wird gefördert?
Gefördert wird als Maßnahme zum Wissenstransfer die Einrichtung von höchstens 15 landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Konsultationsbetrieben, die neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren im gewählten Themenfeld in die Praxis einführen und demonstrieren.
Gefördert wird als Maßnahme zum Wissenstransfer die Einrichtung von höchstens 15 landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Konsultationsbetrieben, die neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren im gewählten Themenfeld in die Praxis einführen und demonstrieren.
Wer wird gefördert?
Empfangende der Zuwendung sind landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Empfangende der Zuwendung sind landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Welche Vorausetzungen sind erforderlich?
Vorlage eines Konzeptes zur Zielsetzung und Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen und diesbezüglich einer positiven fachlichen Stellungnahme Landwirtschaftsministeriums Brandenburg. Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder vorbildlich und beispielhaft Maßnahmen umsetzt.
Des Weiteren erklärt sich der Konsultationsbetrieb dazu bereit, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Durchführung von zwei Fachveranstaltungen im Jahr (zum Beispiel Feldtage),
- Zustimmung zur Veröffentlichung der aktuellen Kontaktdaten des Betriebs auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Brandenburg,
- Angebot zur telefonischen Konsultation und zur Möglichkeit von Betriebsbegehungen,
- Bereitschaft zur Teilnahme an einem „Netzwerk Konsultationsbetriebe“ in Form von zwei Netzwerkveranstaltungen pro Jahr.
Vorlage eines Konzeptes zur Zielsetzung und Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen und diesbezüglich einer positiven fachlichen Stellungnahme Landwirtschaftsministeriums Brandenburg. Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder vorbildlich und beispielhaft Maßnahmen umsetzt.
Des Weiteren erklärt sich der Konsultationsbetrieb dazu bereit, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Durchführung von zwei Fachveranstaltungen im Jahr (zum Beispiel Feldtage),
- Zustimmung zur Veröffentlichung der aktuellen Kontaktdaten des Betriebs auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Brandenburg,
- Angebot zur telefonischen Konsultation und zur Möglichkeit von Betriebsbegehungen,
- Bereitschaft zur Teilnahme an einem „Netzwerk Konsultationsbetriebe“ in Form von zwei Netzwerkveranstaltungen pro Jahr.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung wird als Projektförderung und als Zuschuss gewährt. Zur Bemessung dienen vereinfachte Kostenoptionen in Form eines Pauschalbetrags. Dieser beträgt 3.500 Euro pro Betrieb und Jahr.
Die Förderung wird als Projektförderung und als Zuschuss gewährt. Zur Bemessung dienen vereinfachte Kostenoptionen in Form eines Pauschalbetrags. Dieser beträgt 3.500 Euro pro Betrieb und Jahr.
Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLEUV) beizufügen.
Vor der Antragstellung müssen die Antragsteller ihre Konzepte in einem Vorverfahren durch das MLEUV bewerten lassen (siehe dazu Einrichtung von Konsultationsbetrieben).
Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLEUV) beizufügen.
Vor der Antragstellung müssen die Antragsteller ihre Konzepte in einem Vorverfahren durch das MLEUV bewerten lassen (siehe dazu Einrichtung von Konsultationsbetrieben).