Schülerwettbewerb 2025-2026
Dritter Tierschutzwettbewerb „Jugend bewegt Tierwohl“
mit Kreativität und persönlichem Einsatz zu mehr Tierwohl durch nachhaltige Aufklärung und zukunftsträchtige Projekte
Es ist wieder soweit – der nächste Tierschutzwettbewerb der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, Dr. Anne Zinke, wird ausgelobt. Das Motto „Jugend bewegt Tierwohl“ macht deutlich, worum es geht – die Kreativität und der Einsatz von Kindern und Jugendlichen für Tiere soll gewürdigt werden.
Dritter Tierschutzwettbewerb „Jugend bewegt Tierwohl“
mit Kreativität und persönlichem Einsatz zu mehr Tierwohl durch nachhaltige Aufklärung und zukunftsträchtige Projekte
Es ist wieder soweit – der nächste Tierschutzwettbewerb der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, Dr. Anne Zinke, wird ausgelobt. Das Motto „Jugend bewegt Tierwohl“ macht deutlich, worum es geht – die Kreativität und der Einsatz von Kindern und Jugendlichen für Tiere soll gewürdigt werden.
Wir suchen Projekte von Kindern und Jugendlichen, die den Tierschutz durch Aufklärung oder durch aktives Handeln direkt und am besten nachhaltig verbessern! Ob mit Pinsel und Farbe auf Papier gemalt, geklebt und gebastelt, am Rechner oder mit Handschuhen und Schippe in der Natur – völlig egal, Hauptsache es ist kreativ, innovativ, regt zum Nach- und vor allem Umdenken an und hilft aktiv den Tieren.
Bewerben kannst Du Dich/könnt Ihr Euch ab sofort.
Wir suchen Projekte von Kindern und Jugendlichen, die den Tierschutz durch Aufklärung oder durch aktives Handeln direkt und am besten nachhaltig verbessern! Ob mit Pinsel und Farbe auf Papier gemalt, geklebt und gebastelt, am Rechner oder mit Handschuhen und Schippe in der Natur – völlig egal, Hauptsache es ist kreativ, innovativ, regt zum Nach- und vor allem Umdenken an und hilft aktiv den Tieren.
Bewerben kannst Du Dich/könnt Ihr Euch ab sofort.
So nimmst du teil
Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen aus dem Land Brandenburg. Ihr könnt gemeinsam als Klasse, Gruppe oder auch als Einzelperson ein Projekt einreichen. Dieses kann sowohl in der Schule als auch im Rahmen Eures Engagements beispielsweise in Jugendgruppen von Tierschutzvereinen oder Jugendorganisationen erstellt werden.
So wird´s gemacht:
- Beide nachfolgenden Formulare (1. Anmeldeformular und 2. Einwilligungserklärung) bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben einscannen und uns zusenden.
- Bitte fügt zusätzlich zu beiden ausgefüllten Formularen eine ausführliche, aussagekräftige Beschreibung des Projektes (Idee, wie kam es zu diesem Projekt, Umsetzung, Anleitungen, Konzept) sowie Fotos (in jpg oder jpeg) als Anlage an.
- Eure E-Mail mit Anmeldeformular, Einwilligungserklärung, Projektbeschreibung und Fotos Eures Projektes ist bitte zu senden an: tierschutz-wettbewerb@mleuv.brandenburg.de.
- Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf den Formularen erforderlich.
Für die Anmeldung von Klassen- oder Gruppenprojekten ist es ausreichend, wenn eine zuständige Person, zum Beispiel die betreuende Lehrkraft oder Jugendgruppenleiter/in das Anmeldeformular ausfüllt.
Die Einwilligungserklärung muss für jede Person, jede Schülerin und jeden Schüler beziehungsweise von deren Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.
Personen, von denen keine Einwilligungserklärung vorliegt, müssen von uns vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Für die Unterstützung durch Betreuungspersonen wären wir sehr dankbar. Diese sollte uns möglichst als Ansprechperson zur Verfügung stehen.
Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen aus dem Land Brandenburg. Ihr könnt gemeinsam als Klasse, Gruppe oder auch als Einzelperson ein Projekt einreichen. Dieses kann sowohl in der Schule als auch im Rahmen Eures Engagements beispielsweise in Jugendgruppen von Tierschutzvereinen oder Jugendorganisationen erstellt werden.
So wird´s gemacht:
- Beide nachfolgenden Formulare (1. Anmeldeformular und 2. Einwilligungserklärung) bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben einscannen und uns zusenden.
- Bitte fügt zusätzlich zu beiden ausgefüllten Formularen eine ausführliche, aussagekräftige Beschreibung des Projektes (Idee, wie kam es zu diesem Projekt, Umsetzung, Anleitungen, Konzept) sowie Fotos (in jpg oder jpeg) als Anlage an.
- Eure E-Mail mit Anmeldeformular, Einwilligungserklärung, Projektbeschreibung und Fotos Eures Projektes ist bitte zu senden an: tierschutz-wettbewerb@mleuv.brandenburg.de.
- Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf den Formularen erforderlich.
Für die Anmeldung von Klassen- oder Gruppenprojekten ist es ausreichend, wenn eine zuständige Person, zum Beispiel die betreuende Lehrkraft oder Jugendgruppenleiter/in das Anmeldeformular ausfüllt.
Die Einwilligungserklärung muss für jede Person, jede Schülerin und jeden Schüler beziehungsweise von deren Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden.
Personen, von denen keine Einwilligungserklärung vorliegt, müssen von uns vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Für die Unterstützung durch Betreuungspersonen wären wir sehr dankbar. Diese sollte uns möglichst als Ansprechperson zur Verfügung stehen.
Der Tierschutzwettbewerb
Obwohl die Themen Tierschutz und Tierwohl in der Gesellschaft und in den sozialen Medien präsenter werden, ist das längst nicht genug. Wir wollen zusammen mit Euch Tierschutz präsent machen, aktiv verbessern, Menschen zum Umdenken und zum aktiven Handeln anregen sowie Bilder und Videos von Tierleid aus den Medien und der Öffentlichkeit verdrängen. Dies geht nur mit Aufklärung und aktivem Einsatz. Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders kreativ. Der Wettbewerb soll die Auseinandersetzung mit dem Thema Tierschutz und den Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft fördern.
Kinder und Jugendliche sind aufgerufen, ihre Projekte zum Tierschutz einzureichen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Es können beispielsweise Spiele, Videos, Apps, Präsentationen oder Poster erstellt werden oder auch Aktionen durchgeführt werden, die den Tierschutz in Eurer Stadt oder Gemeinde nachhaltig verbessern. Euer Engagement und eure Botschaften zum Schutz der Tiere sind gefragt.
Die Projekte sollten möglichst als Lehr- und Unterrichtsmaterial in Schulen, als Informationsmaterial für die Öffentlichkeit genutzt oder als Projekte umgesetzt werden können. Zudem können sie den Tierschutz beispielsweise in Eurer Region fördern.
Obwohl die Themen Tierschutz und Tierwohl in der Gesellschaft und in den sozialen Medien präsenter werden, ist das längst nicht genug. Wir wollen zusammen mit Euch Tierschutz präsent machen, aktiv verbessern, Menschen zum Umdenken und zum aktiven Handeln anregen sowie Bilder und Videos von Tierleid aus den Medien und der Öffentlichkeit verdrängen. Dies geht nur mit Aufklärung und aktivem Einsatz. Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders kreativ. Der Wettbewerb soll die Auseinandersetzung mit dem Thema Tierschutz und den Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft fördern.
Kinder und Jugendliche sind aufgerufen, ihre Projekte zum Tierschutz einzureichen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Es können beispielsweise Spiele, Videos, Apps, Präsentationen oder Poster erstellt werden oder auch Aktionen durchgeführt werden, die den Tierschutz in Eurer Stadt oder Gemeinde nachhaltig verbessern. Euer Engagement und eure Botschaften zum Schutz der Tiere sind gefragt.
Die Projekte sollten möglichst als Lehr- und Unterrichtsmaterial in Schulen, als Informationsmaterial für die Öffentlichkeit genutzt oder als Projekte umgesetzt werden können. Zudem können sie den Tierschutz beispielsweise in Eurer Region fördern.
Preise
Die Einsendungen werden durch eine fachkundige Jury altersgerecht bewertet und die besten prämiert. Für die besten Projekte werden jeweils Preise in Form von Geldpreisen vergeben. Für das zukunftsfähigste und nachhaltigste Projekt wird zudem der „Zukunftspreis Tierschutz“ verliehen.
1. Platz → 500,00 Euro
2. Platz → 400,00 Euro
3. Platz → 300,00 Euro
„Zukunftspreis Tierschutz“ → 500,00 Euro
Die Platzierten und ihre Projekte werden auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten veröffentlicht.
Die Einsendungen werden durch eine fachkundige Jury altersgerecht bewertet und die besten prämiert. Für die besten Projekte werden jeweils Preise in Form von Geldpreisen vergeben. Für das zukunftsfähigste und nachhaltigste Projekt wird zudem der „Zukunftspreis Tierschutz“ verliehen.
1. Platz → 500,00 Euro
2. Platz → 400,00 Euro
3. Platz → 300,00 Euro
„Zukunftspreis Tierschutz“ → 500,00 Euro
Die Platzierten und ihre Projekte werden auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten veröffentlicht.
Kontakt zu uns
Fragen zum Tierschutzwettbewerb könnt Ihr an die Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten richten:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten
Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-7908
Internet: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/ueber-uns/landestierschutzbeauftragte/schuelerwettbewerb/
E-Mail: tierschutz-wettbewerb@mleuv.brandenburg.de
Fragen zum Tierschutzwettbewerb könnt Ihr an die Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten richten:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV)
Geschäftsstelle der Landestierschutzbeauftragten
Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-7908
Internet: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/ueber-uns/landestierschutzbeauftragte/schuelerwettbewerb/
E-Mail: tierschutz-wettbewerb@mleuv.brandenburg.de
Rechtliche Hinweise
Mit der Einsendung ihrer Unterlagen versichern die Teilnehmenden, dass sie diese selbst erarbeitet haben. Bilder, Videos und anderes urheberrechtlich geschütztes Material darf nur verwendet werden, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierzu berechtigt sind (Urheberrecht).
Über die Auswahl und Prämierung der Einsendungen entscheidet eine fachlich kompetente Jury anhand geeigneter Bewertungskriterien wie Qualität des Projekts, Umsetzung des Themas, fachlicher Bezug, Strukturierung, inhaltlich geschlossener Aufbau, Idee, Kreativität, Innovation, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit bzw. Umsetzungspotential des Projektes sowie Komplexität. Bei den Einsendungen erfolgt eine altersgerechte Bewertung der Jury. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
Es können sich Klassen, Gruppen (zum Beispiel Arbeitsgruppe, Projektgruppe, Kurse) oder Einzelpersonen bewerben. Die Frist für den Eingang der Projekte ist der 15. Juni 2026. Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Es werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden erhoben, um den Tierschutzwettbewerb der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Die Erhebung und Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person erklären sich mit der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden und erteilen ihre Zustimmung mit der Einreichung der ausgefüllten, unterschriebenen Einwilligungserklärung. Die Einwilligungserklärung muss für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer beziehungsweise von deren Erziehungsberechtigten ausgefüllt beziehungsweise unterschrieben werden und bei der Landestierschutzbeauftragten eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber, von denen keine Einwilligungserklärung vorliegt, müssen von uns vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten und können der Verarbeitung jederzeit unter tierschutz-wettbewerb@mleuv.brandenburg.de widersprechen. Unter dieser Adresse kann die Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Auskunft darüber verlangt werden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ebenso kann die Einwilligung widerrufen werden. Ein Widerruf führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Die Teilnehmenden bzw. bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person räumen dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) unentgeltlich das räumlich und zeitlich und inhaltlich unbegrenzte einfache und übertragbare Nutzungsrecht an den eingereichten Projekten zu folgenden Verwendungszwecken ein: Verwendung im Rahmen des Auswahlverfahrens durch eine Jury, Veröffentlichung auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, Ausstellungen. Die Teilnehmenden übertragen dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) auch das Recht an im Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens und des Wettbewerbs unbekannte Nutzungsarten.
Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person sowie alle in den Einsendungen zu sehende Personen sind im Falle der Prämierung mit der Veröffentlichung der Projekte, von Fotos sowie personenbezogener Daten auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg sowie im Rahmen von Ausstellungen einverstanden.
Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Archivierung und Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person erklären sich mit diesen Nutzungsvereinbarungen mit der Einreichung der ausgefüllten, unterschriebenen Einwilligungserklärung einverstanden.
Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinnerinnen und Gewinner selbst zu tragen.
Mit der Bewerbung werden alle in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Einsendung ihrer Unterlagen versichern die Teilnehmenden, dass sie diese selbst erarbeitet haben. Bilder, Videos und anderes urheberrechtlich geschütztes Material darf nur verwendet werden, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierzu berechtigt sind (Urheberrecht).
Über die Auswahl und Prämierung der Einsendungen entscheidet eine fachlich kompetente Jury anhand geeigneter Bewertungskriterien wie Qualität des Projekts, Umsetzung des Themas, fachlicher Bezug, Strukturierung, inhaltlich geschlossener Aufbau, Idee, Kreativität, Innovation, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit bzw. Umsetzungspotential des Projektes sowie Komplexität. Bei den Einsendungen erfolgt eine altersgerechte Bewertung der Jury. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
Es können sich Klassen, Gruppen (zum Beispiel Arbeitsgruppe, Projektgruppe, Kurse) oder Einzelpersonen bewerben. Die Frist für den Eingang der Projekte ist der 15. Juni 2026. Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Es werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden erhoben, um den Tierschutzwettbewerb der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Die Erhebung und Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person erklären sich mit der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden und erteilen ihre Zustimmung mit der Einreichung der ausgefüllten, unterschriebenen Einwilligungserklärung. Die Einwilligungserklärung muss für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer beziehungsweise von deren Erziehungsberechtigten ausgefüllt beziehungsweise unterschrieben werden und bei der Landestierschutzbeauftragten eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber, von denen keine Einwilligungserklärung vorliegt, müssen von uns vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten und können der Verarbeitung jederzeit unter tierschutz-wettbewerb@mleuv.brandenburg.de widersprechen. Unter dieser Adresse kann die Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Auskunft darüber verlangt werden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ebenso kann die Einwilligung widerrufen werden. Ein Widerruf führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Die Teilnehmenden bzw. bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person räumen dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) unentgeltlich das räumlich und zeitlich und inhaltlich unbegrenzte einfache und übertragbare Nutzungsrecht an den eingereichten Projekten zu folgenden Verwendungszwecken ein: Verwendung im Rahmen des Auswahlverfahrens durch eine Jury, Veröffentlichung auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, Ausstellungen. Die Teilnehmenden übertragen dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) auch das Recht an im Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens und des Wettbewerbs unbekannte Nutzungsarten.
Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person sowie alle in den Einsendungen zu sehende Personen sind im Falle der Prämierung mit der Veröffentlichung der Projekte, von Fotos sowie personenbezogener Daten auf der Homepage der Landestierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg sowie im Rahmen von Ausstellungen einverstanden.
Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Archivierung und Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen unter 18 Jahren eine erziehungsberechtigte Person erklären sich mit diesen Nutzungsvereinbarungen mit der Einreichung der ausgefüllten, unterschriebenen Einwilligungserklärung einverstanden.
Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinnerinnen und Gewinner selbst zu tragen.
Mit der Bewerbung werden alle in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.