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Holzfeuer im Freien

Lange Zeit war es ein vertrautes und zu recht oft ungeliebtes Bild: Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz auch andere Abfälle verbrannt wurden. Von einer einzelnen Feuerstelle aus verteilten sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke.

Inzwischen ist im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann. Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen. Die wichtigsten Hinweise zum richtigen Umgang mit Holzfeuer im Freien finden Sie in unserem Faltblatt.

Herausgeber
Landesregierung Brandenburg
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz | Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation

Stand
Juni 2026 | 8. überarbeitete Auflage, 7.000

Druck
Bornstedter Druckmanufaktur, Potsdam

Gestaltung
Goscha Nowak, Berlin

Anzahl: