Bodenentsiegelung
Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.
Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.
Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.
Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.
Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.
Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.
Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg
„Entsiegelung geht uns alle an“ – so Umweltminister Axel Vogel auf der Landtagssitzung am 19. Juni 2024. „Entsiegelungen dienen der Wiederherstellung von Böden mit ihren vielfältigen Bodenfunktionen für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.“
Unter dem Leitbild „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg“ verfolgt die Strategie das Ziel, nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen zu entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.
Entsiegelungsstrategie für das Land Brandenburg
„Entsiegelung geht uns alle an“ – so Umweltminister Axel Vogel auf der Landtagssitzung am 19. Juni 2024. „Entsiegelungen dienen der Wiederherstellung von Böden mit ihren vielfältigen Bodenfunktionen für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel und als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.“
Unter dem Leitbild „Gemeinsam handeln für mehr Bodenschutz durch Entsiegelung im Land Brandenburg“ verfolgt die Strategie das Ziel, nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen zu entsiegeln und die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen.
Die Strategie formuliert somit ein ambitioniertes Ziel für mehr Entsiegelung im Land Brandenburg.
Für die Umsetzung der Strategie und deren Zielerreichung wurden Vorschläge für Instrumente und Werkzeuge in Form von Steckbriefen erarbeitet, die sich
- den Handlungszielen Steuerung von Entsiegelung,
- der Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und
- der Durchführung von Entsiegelung zuordnen lassen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmenvorschläge für Monitoring und Kommunikation entwickelt.
Eine Entsiegelung über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung ist nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag im komplexen Thema „Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme“ zu leisten. Die Steuerung von Flächenneuinanspruchnahme oder Neuversiegelung waren nicht Gegenstand der Strategie.
Förderprogramme
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Das AKN-Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW-Programm Nr. 444, NKK-Stadtnatur) wird 2026 fortgeführt, allerdings werden die Förderkonditionen mit Blick auf die große Nachfrage angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Zuschusshöhen.
Für Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 bei der KfW eingehen, beträgt der Zuschuss
- grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- im Falle finanzschwacher Kommunen grundsätzlich 80 Prozent.
Die Änderungen betreffen alle Module A bis D (D1 "Erstellung von Entsiegelungskonzepten", D2 "Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen").
Bis 31. Dezember 2025 eingegangene und vollständige Anträge werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sowie in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Bundesmittel mit der vorherigen Förderhöhe zugesagt. Weitere Informationen lesen Sie bitte auf der Produktseite der KfW unter www.kfw.de/444 nach.
Die Strategie formuliert somit ein ambitioniertes Ziel für mehr Entsiegelung im Land Brandenburg.
Für die Umsetzung der Strategie und deren Zielerreichung wurden Vorschläge für Instrumente und Werkzeuge in Form von Steckbriefen erarbeitet, die sich
- den Handlungszielen Steuerung von Entsiegelung,
- der Erfassung von Entsiegelungspotenzialen und
- der Durchführung von Entsiegelung zuordnen lassen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmenvorschläge für Monitoring und Kommunikation entwickelt.
Eine Entsiegelung über Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung ist nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag im komplexen Thema „Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme“ zu leisten. Die Steuerung von Flächenneuinanspruchnahme oder Neuversiegelung waren nicht Gegenstand der Strategie.
Förderprogramme
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Das AKN-Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW-Programm Nr. 444, NKK-Stadtnatur) wird 2026 fortgeführt, allerdings werden die Förderkonditionen mit Blick auf die große Nachfrage angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Zuschusshöhen.
Für Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 bei der KfW eingehen, beträgt der Zuschuss
- grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- im Falle finanzschwacher Kommunen grundsätzlich 80 Prozent.
Die Änderungen betreffen alle Module A bis D (D1 "Erstellung von Entsiegelungskonzepten", D2 "Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen").
Bis 31. Dezember 2025 eingegangene und vollständige Anträge werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sowie in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Bundesmittel mit der vorherigen Förderhöhe zugesagt. Weitere Informationen lesen Sie bitte auf der Produktseite der KfW unter www.kfw.de/444 nach.
Wettbewerb „abflastern“ - Städte und Gemeinden treten in einen freundschaftlichen Wettstreit.
Die Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz ruft zum Entsiegelungswettbewerb für zukunftsfähige Wohnorte auf und hat seine Internetseite https://www.abpflastern.de/ für das Projekt online geschaltet. Ab dem 21. März 2025 können dort frisch entsiegelte Flächen eingetragen werden.
Um die Teilnahme am Wettbewerb so einfach wie möglich zu machen, ist keine Anmeldung notwendig. Im Downloadbereich stehen ein Social-Media-Kit, ein Poster und das neue Info-Blatt bereit.
Wettbewerb „abflastern“ - Städte und Gemeinden treten in einen freundschaftlichen Wettstreit.
Die Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz ruft zum Entsiegelungswettbewerb für zukunftsfähige Wohnorte auf und hat seine Internetseite https://www.abpflastern.de/ für das Projekt online geschaltet. Ab dem 21. März 2025 können dort frisch entsiegelte Flächen eingetragen werden.
Um die Teilnahme am Wettbewerb so einfach wie möglich zu machen, ist keine Anmeldung notwendig. Im Downloadbereich stehen ein Social-Media-Kit, ein Poster und das neue Info-Blatt bereit.