Finanzierungsinstrumente
Im Zuge der weiteren Umsetzung von "Natura 2000" gilt es, besonders die Land- und Forstwirtschaft als Partner für die Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume und die Sicherung der Artenvielfalt durch eine an Naturschutzziele angepasste Bewirtschaftung zu gewinnen. Die Europäische Union ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die durch eine naturschutzgerechte Wirtschaftsweise zur Erhaltung von FFH- und Vogelschutzgebieten beitragen.
So sieht die Natura 2000-Ausgleichsrichtlinie auf Basis von Artikel 72 der GAP-Strategieplan-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021) für Landwirte einen Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für umweltspezifische Einschränkungen in den besonderen Schutzgebieten vor. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen notwendige ordnungsrechtliche Nutzungseinschränkungen in Naturschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) ausgeglichen werden.
In Natura 2000-Gebieten, die nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind beziehungsweise keine Einschränkungen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung beinhalten, stehen freiwillige Maßnahmen im Vordergrund. Freiwillige Maßnahmen zur Extensivierung der Landnutzung werden über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) in Kombination mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie durch vertragliche Vereinbarungen zum Vertragsnaturschutz Offenland und zum Vertragsnaturschutz Wald gefördert.
Im Zuge der weiteren Umsetzung von "Natura 2000" gilt es, besonders die Land- und Forstwirtschaft als Partner für die Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume und die Sicherung der Artenvielfalt durch eine an Naturschutzziele angepasste Bewirtschaftung zu gewinnen. Die Europäische Union ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die durch eine naturschutzgerechte Wirtschaftsweise zur Erhaltung von FFH- und Vogelschutzgebieten beitragen.
So sieht die Natura 2000-Ausgleichsrichtlinie auf Basis von Artikel 72 der GAP-Strategieplan-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021) für Landwirte einen Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für umweltspezifische Einschränkungen in den besonderen Schutzgebieten vor. Mit diesem Finanzierungsinstrument sollen notwendige ordnungsrechtliche Nutzungseinschränkungen in Naturschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) ausgeglichen werden.
In Natura 2000-Gebieten, die nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind beziehungsweise keine Einschränkungen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung beinhalten, stehen freiwillige Maßnahmen im Vordergrund. Freiwillige Maßnahmen zur Extensivierung der Landnutzung werden über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) in Kombination mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie durch vertragliche Vereinbarungen zum Vertragsnaturschutz Offenland und zum Vertragsnaturschutz Wald gefördert.