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Festsetzungsverfahren

Gebiete, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden, werden mit öffentlicher Bekanntmachung der Karten, in denen diese Gebiete dargestellt sind, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Die Darstellung erfolgt in Karten auf der Basis der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) im Maßstab 1:2.500.

Ablauf

Das Verfahren der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus Paragraf 100 Absatz 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG). Die Kartenentwürfe werden für die Dauer eines Monats bei den unteren Wasserbehörden der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte und bei den betroffenen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden ausgelegt. In den Auslegungsstellen werden nicht der komplette Kartensatz, sondern nur die Karten für das jeweilige Zuständigkeitsgebiet der auslegenden Stelle ausgelegt. Eine Übersichtskarte auf der Basis der topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 (DTK 10) ermöglicht einen Überblick über die Ausdehnung des gesamten Überschwemmungsgebietes und die Auffindbarkeit der einzelnen ALK-Kartenblätter durch ein nummeriertes Blattschnittgitter. Mitarbeiter der betroffenen unteren Wasserbehörden (UWB) und Gemeinden unterstützen Interessierte bei der Einsichtnahme in die Kartenentwürfe für die Dauer der Auslegung und stellen die Zugänglichkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit der Kartenentwürfe sicher.

Für die interessierte Öffentlichkeit liegen zudem Flyer mit Informationen über das festzusetzende Überschwemmungsgebiet an den Auslegungsstellen bereit. Über die Gründe für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die damit verfolgten Ziele, die Berechnung der Größe des Überschwemmungsgebietes und die darin zu beachtenden besonderen Schutzvorschriften informiert die Broschüre „Überschwemmungsgebiete im Land Brandenburg“, die ebenfalls an den Auslegungsstellen für die Öffentlichkeit bereitliegen.

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) weist durch öffentliche Bekanntmachung auf die Auslegung und darauf hin, dass bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der obersten Wasserbehörde (MLEUV) zu den Kartenentwürfen Stellung genommen werden kann.

Prüfung durch das Ministerium

Das Brandenburger Umweltministerium (MLEUV) prüft die eingegangenen Stellungnahmen und klärt die möglicherweise aufgeworfenen juristischen, fachlichen und sonstigen Fragen. Nach Abklärung aller Fragen ist durch das Umweltministerium zu entscheiden, ob das Überschwemmungsgebiet in der ausgelegten Form festgesetzt werden kann oder ob Karten überarbeitet werden müssen.

Die Festsetzung erfolgt schließlich gemäß Paragraf 100 Absatz 3 Satz 1 BbgWG durch öffentliche Bekanntmachung in der Weise, dass im Amtsblatt für Brandenburg die Behörden bezeichnet werden, bei denen beglaubigte Abschriften der Karten des Überschwemmungsgebietes niedergelegt sind.

Informationsveranstaltungen

Vor der Einleitung der Auslegungsverfahren nach Paragraf 100 Absatz 3 Satz 2 BbgWG führt das Umweltministerium regionale Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit durch, in denen das Ziel der Festsetzung, die Vorgehensweise und die in Überschwemmungsgebieten zu erwartenden Einschränkungen erläutert werden.

Gebiete, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden, werden mit öffentlicher Bekanntmachung der Karten, in denen diese Gebiete dargestellt sind, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Die Darstellung erfolgt in Karten auf der Basis der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) im Maßstab 1:2.500.

Ablauf

Das Verfahren der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus Paragraf 100 Absatz 3 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG). Die Kartenentwürfe werden für die Dauer eines Monats bei den unteren Wasserbehörden der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte und bei den betroffenen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden ausgelegt. In den Auslegungsstellen werden nicht der komplette Kartensatz, sondern nur die Karten für das jeweilige Zuständigkeitsgebiet der auslegenden Stelle ausgelegt. Eine Übersichtskarte auf der Basis der topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 (DTK 10) ermöglicht einen Überblick über die Ausdehnung des gesamten Überschwemmungsgebietes und die Auffindbarkeit der einzelnen ALK-Kartenblätter durch ein nummeriertes Blattschnittgitter. Mitarbeiter der betroffenen unteren Wasserbehörden (UWB) und Gemeinden unterstützen Interessierte bei der Einsichtnahme in die Kartenentwürfe für die Dauer der Auslegung und stellen die Zugänglichkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit der Kartenentwürfe sicher.

Für die interessierte Öffentlichkeit liegen zudem Flyer mit Informationen über das festzusetzende Überschwemmungsgebiet an den Auslegungsstellen bereit. Über die Gründe für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die damit verfolgten Ziele, die Berechnung der Größe des Überschwemmungsgebietes und die darin zu beachtenden besonderen Schutzvorschriften informiert die Broschüre „Überschwemmungsgebiete im Land Brandenburg“, die ebenfalls an den Auslegungsstellen für die Öffentlichkeit bereitliegen.

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) weist durch öffentliche Bekanntmachung auf die Auslegung und darauf hin, dass bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der obersten Wasserbehörde (MLEUV) zu den Kartenentwürfen Stellung genommen werden kann.

Prüfung durch das Ministerium

Das Brandenburger Umweltministerium (MLEUV) prüft die eingegangenen Stellungnahmen und klärt die möglicherweise aufgeworfenen juristischen, fachlichen und sonstigen Fragen. Nach Abklärung aller Fragen ist durch das Umweltministerium zu entscheiden, ob das Überschwemmungsgebiet in der ausgelegten Form festgesetzt werden kann oder ob Karten überarbeitet werden müssen.

Die Festsetzung erfolgt schließlich gemäß Paragraf 100 Absatz 3 Satz 1 BbgWG durch öffentliche Bekanntmachung in der Weise, dass im Amtsblatt für Brandenburg die Behörden bezeichnet werden, bei denen beglaubigte Abschriften der Karten des Überschwemmungsgebietes niedergelegt sind.

Informationsveranstaltungen

Vor der Einleitung der Auslegungsverfahren nach Paragraf 100 Absatz 3 Satz 2 BbgWG führt das Umweltministerium regionale Informationsveranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit durch, in denen das Ziel der Festsetzung, die Vorgehensweise und die in Überschwemmungsgebieten zu erwartenden Einschränkungen erläutert werden.