Förderung von Neuimkern
Richtlinie zur Unterstützung von Neuimkern (RL Neuimker)
Die neue Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Richtlinie zur Unterstützung von Neuimkern (RL Neuimker)
Die neue Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Kurzhinweise
Ziel der Förderung
Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen sollen die Bienenbestände erhöht werden. Dazu ist es erforderlich, neue Imker zu gewinnen und die Aufnahme der Imkerei einmalig je Neuimker investiv zu fördern.
Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen sollen die Bienenbestände erhöht werden. Dazu ist es erforderlich, neue Imker zu gewinnen und die Aufnahme der Imkerei einmalig je Neuimker investiv zu fördern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zum Erwerb von Ausstattungen für die Imkerei entsprechend der Investitionsgüterliste (Anlage 1 der Richtlinie) sowie der Erwerb von höchstens drei Bienenvölkern.
Gefördert werden Investitionen zum Erwerb von Ausstattungen für die Imkerei entsprechend der Investitionsgüterliste (Anlage 1 der Richtlinie) sowie der Erwerb von höchstens drei Bienenvölkern.
Was ist neu?
Antragsverfahren
Es wurde eine PDF‑Antragstellung eingeführt. Die PDF‑Antrags- und Auszahlungsformulare können Sie in jedem gängigen Programm öffnen und ausfüllen, Sie benötigen zum Öffnen keine spezielle Software.
Die Seiten, die unterschrieben werden müssen, sind zusätzlich im Original per Post einzureichen. In den vergangenen Jahren wurden überwiegend PDF‑Rechnungen zusammen mit dem Auszahlungsantrag eingereicht. Diese müssen nun nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können direkt digital übermittelt werden.
Voraussetzung praktische Ausbildung – Anfängerkurs
Für die Antragstellung muss die praktische Ausbildung nicht mehr abgeschlossen sein. Eine praktische Ausbildung, zum Beispiel in Form einer Patenschaft, kann somit das gesamte Jahr über parallel stattfinden. Sie können Ihre Investitionen also bereits vorher tätigen (nach Bewilligung) und mit den erworbenen Gegenständen praktisch arbeiten. Allerdings ist eine Bestätigung über den Beginn der praktischen Ausbildung sowie das geplante Ende anzugeben.
Antragsverfahren
Es wurde eine PDF‑Antragstellung eingeführt. Die PDF‑Antrags- und Auszahlungsformulare können Sie in jedem gängigen Programm öffnen und ausfüllen, Sie benötigen zum Öffnen keine spezielle Software.
Die Seiten, die unterschrieben werden müssen, sind zusätzlich im Original per Post einzureichen. In den vergangenen Jahren wurden überwiegend PDF‑Rechnungen zusammen mit dem Auszahlungsantrag eingereicht. Diese müssen nun nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können direkt digital übermittelt werden.
Voraussetzung praktische Ausbildung – Anfängerkurs
Für die Antragstellung muss die praktische Ausbildung nicht mehr abgeschlossen sein. Eine praktische Ausbildung, zum Beispiel in Form einer Patenschaft, kann somit das gesamte Jahr über parallel stattfinden. Sie können Ihre Investitionen also bereits vorher tätigen (nach Bewilligung) und mit den erworbenen Gegenständen praktisch arbeiten. Allerdings ist eine Bestätigung über den Beginn der praktischen Ausbildung sowie das geplante Ende anzugeben.
PDF-Antrag
Die PDF-Anträge finden Sie auf dieser Seite ganz unten, unter den weiterführenden Informationen im Bereich "Antragsverfahren". Zur Nutzung der Formulare benötigen Sie keine spezielle Software, Sie können diese sowohl auf Ihrem PC als auch auf Ihrem Handy öffnen und ausfüllen.
Als Anlagen zum Antrag eignen sich:
- Screenshots
- Scans
- Fotos
(Viele Smartphones verfügen über eine spezielle Dokumentenerfassungsfunktion, aber auch ohne diese können Sie bestimmte Unterlagen problemlos fotografieren und einreichen. Sollten die Dateien zu groß sein, senden Sie bitte mehrere E‑Mails mit einer passenden Betreffzeile.)
PDF-Antrag unterschrieben
PDF am Computer unterschreiben
- Formular öffnen
- Auf das "Stift‑ oder Zeichen-Symbol" klicken
- "Signatur hinzufügen" oder "Zeichnen" auswählen
- Unterschrift mit der Maus oder dem Touchpad zeichnen
- Positionieren und speichern
Mit Adobe Acrobat Reader (oft kostenlos)
- PDF im Acrobat Reader öffnen
- Auf "Werkzeuge" und "Ausfüllen und unterschreiben"
- "Unterschreiben" oder "Unterschrift hinzufügen"
- Unterschrift zeichnen oder als Bild einfügen
- Positionieren und speichern
PDF auf dem Smartphone unterschreiben
iPhone
- PDF öffnen
- Auf das "Stift‑Symbol" tippen
- "+" und "Signatur" wählen
- Unterschrift mit dem Finger zeichnen
- Einfügen und speichern
Android
Viele PDF‑Viewer haben eine Signaturfunktion:
- PDF öffnen
- Menü wählen "Unterschreiben" oder "Kommentieren"
- Unterschrift zeichnen und einfügen
Technische Probleme mit dem PDF-Antrag
Sollten Sie feststellen, dass etwas nicht funktioniert und dies auf einen Fehler im PDF‑Antrag zurückzuführen ist, melden Sie sich bitte per E‑Mail bei dem genannten Kontakt zur Richtlinie. Beschreiben Sie Ihr Problem möglichst genau und fügen Sie gern Screenshots bei.
Die PDF-Anträge finden Sie auf dieser Seite ganz unten, unter den weiterführenden Informationen im Bereich "Antragsverfahren". Zur Nutzung der Formulare benötigen Sie keine spezielle Software, Sie können diese sowohl auf Ihrem PC als auch auf Ihrem Handy öffnen und ausfüllen.
Als Anlagen zum Antrag eignen sich:
- Screenshots
- Scans
- Fotos
(Viele Smartphones verfügen über eine spezielle Dokumentenerfassungsfunktion, aber auch ohne diese können Sie bestimmte Unterlagen problemlos fotografieren und einreichen. Sollten die Dateien zu groß sein, senden Sie bitte mehrere E‑Mails mit einer passenden Betreffzeile.)
PDF-Antrag unterschrieben
PDF am Computer unterschreiben
- Formular öffnen
- Auf das "Stift‑ oder Zeichen-Symbol" klicken
- "Signatur hinzufügen" oder "Zeichnen" auswählen
- Unterschrift mit der Maus oder dem Touchpad zeichnen
- Positionieren und speichern
Mit Adobe Acrobat Reader (oft kostenlos)
- PDF im Acrobat Reader öffnen
- Auf "Werkzeuge" und "Ausfüllen und unterschreiben"
- "Unterschreiben" oder "Unterschrift hinzufügen"
- Unterschrift zeichnen oder als Bild einfügen
- Positionieren und speichern
PDF auf dem Smartphone unterschreiben
iPhone
- PDF öffnen
- Auf das "Stift‑Symbol" tippen
- "+" und "Signatur" wählen
- Unterschrift mit dem Finger zeichnen
- Einfügen und speichern
Android
Viele PDF‑Viewer haben eine Signaturfunktion:
- PDF öffnen
- Menü wählen "Unterschreiben" oder "Kommentieren"
- Unterschrift zeichnen und einfügen
Technische Probleme mit dem PDF-Antrag
Sollten Sie feststellen, dass etwas nicht funktioniert und dies auf einen Fehler im PDF‑Antrag zurückzuführen ist, melden Sie sich bitte per E‑Mail bei dem genannten Kontakt zur Richtlinie. Beschreiben Sie Ihr Problem möglichst genau und fügen Sie gern Screenshots bei.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ihre Bienen im Land Brandenburg betreuen.
Natürliche Personen die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ihre Bienen im Land Brandenburg betreuen.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zuwendungsempfänger
- müssen eine Imkerei im Land Brandenburg aufbauen wollen,
- dürfen vor Antragstellung keine Bienen gehalten haben oder mit der Bienenhaltung frühestens innerhalb des Zeitraums nach Buchstabe c begonnen haben,
- müssen innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Monats der Antragstellung erfolgreich einen Anfängerkurs zur theoretischen Unterweisung absolviert und mit der praktischen Unterweisung in die Bienenhaltung begonnen haben. Facharbeiter, Meister oder Hochschulabsolventen auf den Gebieten der Landwirtschaft und angrenzender Fachrichtungen mit inkludierten Lektionen oder ergänzenden Fortbildungsmodulen zur Bienenhaltung erfüllen die Anforderungen bei Vorlage entsprechender Nachweise, die nicht älter als 10 Jahre sind,
- müssen ihre Bienenhaltung dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ihres Landkreises/ihrer kreisfreien Stadt angezeigt haben,
- und dürfen innerhalb von sechs Jahren vor dem Jahr der Antragstellung keine Förderung aus einem Förderprogramm des Agrarministeriums Brandenburg zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse nach Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erhalten haben.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zuwendungsempfänger
- müssen eine Imkerei im Land Brandenburg aufbauen wollen,
- dürfen vor Antragstellung keine Bienen gehalten haben oder mit der Bienenhaltung frühestens innerhalb des Zeitraums nach Buchstabe c begonnen haben,
- müssen innerhalb von 12 Monaten vor Beginn des Monats der Antragstellung erfolgreich einen Anfängerkurs zur theoretischen Unterweisung absolviert und mit der praktischen Unterweisung in die Bienenhaltung begonnen haben. Facharbeiter, Meister oder Hochschulabsolventen auf den Gebieten der Landwirtschaft und angrenzender Fachrichtungen mit inkludierten Lektionen oder ergänzenden Fortbildungsmodulen zur Bienenhaltung erfüllen die Anforderungen bei Vorlage entsprechender Nachweise, die nicht älter als 10 Jahre sind,
- müssen ihre Bienenhaltung dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ihres Landkreises/ihrer kreisfreien Stadt angezeigt haben,
- und dürfen innerhalb von sechs Jahren vor dem Jahr der Antragstellung keine Förderung aus einem Förderprogramm des Agrarministeriums Brandenburg zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse nach Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erhalten haben.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
- Zuwendungsart: Projektförderung
- Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
- Form der Unterstützung: Zuschuss
Das Investitionsvolumen (Gesamtwert der Fördergegenstände) wurde auf 2.500 Euro begrenzt. Es kann grundsätzlich mehr angeschafft werden - gefördert werden jedoch nur 40 Prozent von maximal 2.500 Euro. Die maximale Förderungssumme beträgt somit 1.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Die Zuwendungshöhe muss somit mindestens 500 Euro betragen und der Gesamtwert der Fördergegenstände muss mindestens bei 1.250 Euro liegen.
- Zuwendungsart: Projektförderung
- Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
- Form der Unterstützung: Zuschuss
Das Investitionsvolumen (Gesamtwert der Fördergegenstände) wurde auf 2.500 Euro begrenzt. Es kann grundsätzlich mehr angeschafft werden - gefördert werden jedoch nur 40 Prozent von maximal 2.500 Euro. Die maximale Förderungssumme beträgt somit 1.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Die Zuwendungshöhe muss somit mindestens 500 Euro betragen und der Gesamtwert der Fördergegenstände muss mindestens bei 1.250 Euro liegen.
Welchen Anfängerkurs muss ich absolviert haben?
Vor der Antragstellung müssen Sie erfolgreich einen Anfängerkurs zur theoretischen Unterweisung in die Bienenhaltung absolviert haben. Dieser Kurs darf maximal 12 Monate zurückliegen. Des Weiteren benötigen Sie
- eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem Anfängerkurs zur praktischen Unterweisung der Bienenhaltung.
oder
- eine Bescheinigung darüber, dass die betreute praktische Unterweisung bei einem Anbieter bereits begonnen wurde, einschließlich der Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt diese abgeschlossen sein wird.
Facharbeiter, Meister oder Hochschulabsolventen auf den Gebieten der Landwirtschaft und angrenzender Fachrichtungen mit inkludierten Lektionen oder ergänzenden Fortbildungsmodulen zur Bienenhaltung erfüllen die Anforderungen bei Vorlage entsprechender Nachweise, die nicht älter als 10 Jahre sind.
Die landwirtschaftlichen Bildungswege umfassen alle Abschlüsse öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen mit einem landwirtschaftlichen Schwerpunkt. Als Nachweis gilt eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit mindestens einem bestandenen Modul der Bienenhaltung.
Eine Auflistung von Schulungsanbietern können Sie unserer Liste der Anbieter entnehmen.
wenden Sie sich bitte an den auf unserer Förderseite benannten Kontakt zur Richtlinie.
Die benötigten Unterlagen sind bei den Hinweisen zur Richtlinie (Dokument befindet bei den weiteren Informationen zur Richtlinie) aufgelistet.
Ihre Unterlagen werden an die entsprechende Stelle zur Begutachtung weitergeleitet.
Vor der Antragstellung müssen Sie erfolgreich einen Anfängerkurs zur theoretischen Unterweisung in die Bienenhaltung absolviert haben. Dieser Kurs darf maximal 12 Monate zurückliegen. Des Weiteren benötigen Sie
- eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem Anfängerkurs zur praktischen Unterweisung der Bienenhaltung.
oder
- eine Bescheinigung darüber, dass die betreute praktische Unterweisung bei einem Anbieter bereits begonnen wurde, einschließlich der Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt diese abgeschlossen sein wird.
Facharbeiter, Meister oder Hochschulabsolventen auf den Gebieten der Landwirtschaft und angrenzender Fachrichtungen mit inkludierten Lektionen oder ergänzenden Fortbildungsmodulen zur Bienenhaltung erfüllen die Anforderungen bei Vorlage entsprechender Nachweise, die nicht älter als 10 Jahre sind.
Die landwirtschaftlichen Bildungswege umfassen alle Abschlüsse öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen mit einem landwirtschaftlichen Schwerpunkt. Als Nachweis gilt eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit mindestens einem bestandenen Modul der Bienenhaltung.
Eine Auflistung von Schulungsanbietern können Sie unserer Liste der Anbieter entnehmen.
wenden Sie sich bitte an den auf unserer Förderseite benannten Kontakt zur Richtlinie.
Die benötigten Unterlagen sind bei den Hinweisen zur Richtlinie (Dokument befindet bei den weiteren Informationen zur Richtlinie) aufgelistet.
Ihre Unterlagen werden an die entsprechende Stelle zur Begutachtung weitergeleitet.
Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen schriftlich bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat F2 - Bewilligung ein.
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen schriftlich bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat F2 - Bewilligung ein.
- Organisation
-
- Organisation:
- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
- Standort
-
- Standort:
- LELF, Standort Bewilligungsbehörde
- Straße:
- Seeburger Chaussee 2
- Büro/Einheit:
- Ortsteil Groß Glienicke
- PLZ Ort:
- 14476 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kirsten
- Nachname:
- Straube
- E-Mail:
- kirsten.straube@lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 4588-110
Anfragen zur Antragsstellung richten Sie bitte an:
Anfragen zur Antragsstellung richten Sie bitte an:
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kirsten
- Nachname:
- Straube
- E-Mail:
- kirsten.straube@lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 4588-110
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Thomas
- Nachname:
- Kreutzer
- E-Mail:
- thomas.kreutzer@lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 4588-145
Weitere Fragen?
Häufig aufkommende und relevante Fragen haben wir im Dokument „Weitere Hinweise“ aufgenommen und beantwortet. Das Dokument wird kontinuierlich erweitert.
Häufig aufkommende und relevante Fragen haben wir im Dokument „Weitere Hinweise“ aufgenommen und beantwortet. Das Dokument wird kontinuierlich erweitert.