Hauptmenü

Umweltministerin Mittelstädt: „Wasser ist kostbar – wir müssen sorgsam damit umgehen und investieren.“

Landesregierung beschließt Anpassung des Wassernutzungsentgelts – Einnahmen fließen zweckgebunden in eine sichere und zukunftsfeste Wasserwirtschaft

- Erschienen am 01.09.2026 - Presemitteilung 175/2026

Nach neun Jahren soll das Wassernutzungsentgelt in Brandenburg erstmals wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. 2027 sollen die Tarife um 20 Prozent steigen: Vorgesehen ist eine Anhebung des allgemeinen Grundwassertarifs auf 13,8 Cent je Kubikmeter und des Tarifs für Grundwasser zur Trinkwasserversorgung auf 12 Cent je Kubikmeter. Neu ist für diese Tarife eine Dynamisierung im Wassergesetz: Sie sollen künftig alle fünf Jahre um fünf Prozent steigen, erstmals ab 2032. Ab 2027 sollen auch Bergbauunternehmen ein Wassernutzungsentgelt zahlen. Für die landwirtschaftliche Bewässerung soll es erst ab dem Jahr 2028 Anpassungen geben. Weiterhin gilt: Wasserentnahmen von bis zu 3.000 Kubikmetern pro Jahr bleiben kostenfrei (Bagatellgrenze). Das Kabinett hat heute mit dem Haushaltsbegleitgesetz eine entsprechende Vorlage von Umweltministerin Hanka Mittelstädt zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Umweltministerin Hanka Mittelstädt erklärte in Potsdam:

„Wasser ist unsere Lebensgrundlage und in Zeiten des Klimawandels eine zentrale Zukunftsfrage. Es ist kostbar. Deshalb müssen wir alle sorgsam mit dieser wichtigen Ressource umgehen. Angesichts der enormen Herausforderungen für unsere Wasserversorgung müssen wir jetzt investieren, um Brandenburgs Zukunft zu sichern. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle ihren Beitrag leisten müssen. Denn wenn Wasser den zukünftigen Generationen in Brandenburg nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht, hätte das gravierende Folgen für alle Lebensbereiche.

Die Einnahmen aus dem Wassernutzungsentgelt werden gezielt für notwendige Investitionen in der Wasserwirtschaft eingesetzt: für einen besseren Wasserrückhalt und eine stärkere Grundwasserneubildung, für wassersparende Maßnahmen, den Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen sowie den Gewässer- und Hochwasserschutz. Damit investieren wir in eine sichere Wasserversorgung und in den Schutz unserer Gewässer – langfristig profitieren davon alle. Zugleich hat das Wassernutzungsentgelt eine wichtige Lenkungsfunktion: Es schafft einen Anreiz für einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Wasser.“

Allgemeiner Tarif und Trinkwasser

Der allgemeine Tarif für Grundwasser steigt ab 2027 von derzeit 11,5 Cent auf 13,8 Cent je Kubikmeter. Dieser Satz gilt zum Beispiel für die gewerbliche und industrielle Entnahme.

Das Wassernutzungsentgelt für Grundwasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung beträgt seit 2018 10 Cent pro Kubikmeter. Ab 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung um 20 Prozent auf 12 Cent pro Kubikmeter vorgesehen. Zum Vergleich: der allgemeine Verbraucherpreisindex ist zwischen 2018 und 2025 um 24,26 Prozent gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Der direkte Wasserverbrauch in Deutschland lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2022 bei durchschnittlich 126 Litern pro Tag und Person. Das entspricht einem Jahresverbrauch von rund 46.000 Litern beziehungsweise 46 Kubikmetern Trinkwasser. Unter der Annahme, dass ein Wasserversorger die Erhöhung um 2 Cent je Kubikmeter vollständig umlegt, ergeben sich Mehrkosten von rund 92 Cent pro Jahr und Person.

Das Trinkwasser wird von Wasserversorgungsunternehmen bereitgestellt. Sie entrichten für die Entnahme von Grundwasser das Wassernutzungsentgelt an das Land. Es wird also nicht unmittelbar von den Verbraucherinnen und Verbrauchern bezahlt. Grundlage für ihre Trinkwasserpreise sind vielmehr die kommunalen Wasserversorgungs- und -abgabensatzungen.

Aktiver Bergbau

Zum ersten Mal sollen ab 2027 Bergbauunternehmen für Grundwasser, dass sie zur Freihaltung von Braunkohlelagerstätten und Tagebaulöchern (sogenannte Sümpfung) sowie anderer Lagerstätten (zum Beispiel Kies) entnehmen, Wassernutzungsentgelt an das Land zahlen. Und zwar 5,6 Cent pro Kubikmeter. Dieser Satz gilt bis Ende 2030; ab dem Jahr 2031 soll der Tarif für den aktiven Bergbau jährlich um zehn Prozent steigen. Bergbaubetreiber müssen Grundwasser abpumpen, um die Tagebaue trocken zu halten, um so Rohstoffe überhaupt abbauen zu können.

Landwirtschaft

Nach dem Entwurf soll ab dem 1. Januar 2028 für die landwirtschaftliche Bewässerung folgendes beim Wassernutzungsentgelt gelten: 1,38 Cent pro Kubikmeter Grundwasser. Dieser Preis soll alle fünf Jahre um zehn Prozent steigen. Bisher gilt bei Beregnungen mit Grundwasser: 11,5 Cent pro Kubikmeter für sieben Prozent der entnommenen Wassermenge, der Rest ist kostenfrei. Hier gibt es einen Paradigmenwechsel: die 7-Prozent-Regelung fällt ab 2028 weg – dann müssen Landwirte für die gesamte entnommene Grundwassermenge ein Entgelt zahlen. Die kostenfreie Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser bis 3.000 Kubikmeter pro Jahr (Bagatellgrenze) bleibt aber bestehen.

Für das Entnehmen oder Ableiten von Oberflächenwasser für die Bewässerung in der Landwirtschaft wird seit 2018 kein Entgelt erhoben; ab 2028 sollen dafür 0,28 Cent pro Kubikmeter berechnet werden. Auch dieses Entgelt soll alle fünf Jahre um zehn Prozent steigen.

Übersicht:  

Tarife Wassernutzungsentgelt in Brandenburg

Aktuell geltende Regelung / Entwurf Kabinett (Stand 1. September 2026)

 

Aktuelle Regelung

Cent je Kubikmeter

Entwurf Kabinett

Cent je Kubikmeter

Grundwasser

allgemein

11,5 ct/m³

Ab 01.01.2027: 13,8 ct/m³

Erhöhung um 5% alle 5 Jahre

Trinkwasser

10 ct/m³

Ab 01.01.2027: 12 ct/m³

Erhöhung um 5% alle 5 Jahre

Landwirtschaftliche

Bewässerung

11,5 ct/m³

für 7% der entnommenen Menge

Ab 01.01.2028: 1,38 ct/m³

Erhöhung um 10% alle 5 Jahre

Aktiver Bergbau

kostenfrei

Ab 01.01.2027 bis 31.12.2030: 5,6 ct/m³

Ab 01.01.2031: Erhöhung um 10% jedes Jahr

 

Entnahmen für die Herstellung von Gewässern im Rahmen der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung einschließlich Flutung

11,5 ct/m³

kostenfrei

Oberflächenwasser

allgemein

2,3 ct/m³

Ab 01.01.2027: 2,8 ct/m³

Erhöhung um 5% alle 5 Jahre

Kühlzwecke

0,58 ct/m³

Ab 01.01.2027: 0,7 ct/m³

Erhöhung um 5% alle 5 Jahre

Landwirtschaftliche

Bewässerung

kostenfrei

Ab 01.01.2028: 0,28 ct/m³

Erhöhung um 10% alle 5 Jahre

 

Entnahmen für die Herstellung von Gewässern im Rahmen der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung einschließlich Flutung

2,3 ct/m³

kostenfrei

Bagatellgrenze - bis zu dieser Menge ist grundsätzlich kein Wassernutzungsentgelt zu entrichten

(gilt für alle Wasserentnahmen)

3.000 m3

3.000 m3

Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 40 im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG). Das Wassernutzungsentgelt steht dem Land nach Abzug des Verwaltungsaufwandes zweckgebunden zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele, für den öffentlichen Hochwasserschutz, zur Sanierung und Unterhaltung der Gewässer, zur Renaturierung, zur Sanierung von Altlasten und illegaler Abfalllager bei zu erwartenden schädlichen Gewässerveränderungen und zum Ausbau der Gewässer zur Verfügung sowie für Investitionen, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen. Die letzte Anpassung der Entgeltsätze trat zum 1. Januar 2018 in Kraft.