Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis Oder-Spree amtlich festgestellt
Mit dem Vogelzug steigt das Risiko für Geflügelhaltungen – Verbraucherschutzministerium ruft Geflügelhaltende zu konsequenter Biosicherheit auf
- Erschienen am - PresemitteilungIm Landkreis Oder-Spree ist bei einer Wildgans die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die positive Probe jetzt bestätigt. Es ist der erste amtlich bestätigte Fall im Land Brandenburg in diesem Herbst. Das FLI rechnet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung für November mit einem weiteren Anstieg der Nachweise des Virus (HPAIV H5) bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland. Mit dem Herbstzug nimmt das Risiko zu, dass das Virus durch Wildvögel in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium appelliert deshalb an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben konsequent einzuhalten, vor allem bei Freilandhaltung.
Um einen Eintrag der Geflügelpest zu verhindern, sind Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden. Futter und Wasser müssen so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Geflügelhaltungen sind ausschließlich mit geeigneter Schutzkleidung und entsprechendem Schuhwerk zu betreten. Regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Vermeidung unnötiger Zutritte tragen wesentlich zum Schutz der Bestände bei. Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Die Maßnahmen gelten ausdrücklich auch für kleine und private Geflügelhaltungen. Unabhängig von der Bestandsgröße ist die konsequente Umsetzung der Biosicherheit entscheidend, um das Risiko eines Seucheneintrags zu minimieren.
Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere bei Hühnern und Puten schwere Krankheitsverläufe und erhebliche Tierverluste verursachen kann. Wildvögel stellen einen möglichen Eintragsweg dar. Neben direkten Tierkontakten können auch kontaminierte Fahrzeuge, Gegenstände, Kleidung, Schuhe oder Ausscheidungen zur Verschleppung des Erregers beitragen.
Auffälligkeiten frühzeitig melden
Bei ungewöhnlichen Krankheitserscheinungen, gehäuften Todesfällen oder unklaren Tierverlusten sind unverzüglich der betreuende Hoftierarzt bzw. die betreuende Hoftierärztin oder das zuständige Veterinäramt zu informieren. Eine frühzeitige Abklärung ermöglicht es, erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Auch die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder verendete Wildvögel nicht zu berühren und entsprechende Funde dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Das Land Brandenburg unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen und konsequenten Seuchenvorsorge. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen durch alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Tiergesundheit und zur Verhinderung eines Eintrags der Geflügelpest in die Geflügelbestände.
Aktuelle FLI-Risikoeinschätzung (vom 6. November 2026): https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00072561/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2026-11-06.pdf
Mehr Informationen zur Geflügelpest: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/