Verbesserte Rahmenbedingungen: Anträge können jetzt auch online gestellt werden
- Erschienen amDas Brandenburgische Forstministerium hat die Förderrichtlinie zur Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes (Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben) überarbeitet und die Rahmenbedingungen für die Fördermittelempfänger grundlegend verbessert. So wurden die Weichen für eine online-Antragstellung zukunftweisend gestellt.
Dazu erklärt Brandenburgs Forstministerin Hanka Mittelstädt:
„So nutzen wir die Mittel der modernen digitalen Kommunikation, um weiterhin Bürokratie abzubauen und damit sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Antragstellerinnen und Antragsteller für den Erhalt von Fördermitteln zu entlasten. Zudem stellen wir uns mit solchen Maßnahmen immer besser als Dienstleister für die Brandenburgerinnen und Brandenburger auf.“
Rund 100.000 Waldbesitzende in Brandenburg, wobei die überwiegende Mehrheit hier einen kleinen Waldbesitz von unter 10 Hektar besitzt, können mittels der neuen Richtlinie finanzielle Unterstützung für forstliche Maßnahmen wie eine klimaangepasste, naturnahe Waldentwicklung oder Vorhaben zum vorbeugenden Waldbrandschutz erhalten. Um Waldbesitzende in Brandenburg wirksamer zu unterstützen, wurde die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben überarbeitet.
Es wird erstmals eine online-Antragstellung angeboten um eine vereinfachte Fördermittelantragstellung zu gewährleisten. Insbesondere die digitale Fördermittelantragstellung mit stellenweise hinterlegten Geodaten (beispielsweise Schutzgebiete, Standortskartierung, Baumarteneignung) wird signifikant zur Vereinfachung und somit zu einer besseren Akzeptanz der Fördermöglichkeiten und zum Bürokratieabbau führen.
Bereits in der kommenden Woche wird als erster Schritt eine Antragstellung für Vorhaben der Waldentwicklung ermöglicht. Sobald die letzten Optimierungen des online-Antragsverfahren für Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes erfolgreich umgesetzt wurden, können hierzu noch dieses Jahr Anträge eingereicht werden.
Zur weiteren Verbesserung des vorbeugenden Waldbrandschutzes wurde die 100 prozentige Förderung für die Mehrzahl der Fördermaßnahmen beibehalten. Hierunter fallen unter anderem die Errichtung notwendiger Löschwasserentnahmestellen, die Anlage von Waldbrandschutzriegeln und Waldbrandschutzstreifen. Für Vorhaben der Instandsetzung von Waldwegen, die dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der Waldbrandbekämpfung dienen, wurde eine Förderhöhe von bis zu 90 Prozent ermöglicht. Die maximalen Förderhöhen wurden für die grundhafte Instandsetzung der sogenannten Waldbrandschutzwege von ehemals 40.000 € pro Kilometer auf 45.000 Euro angehoben.
Ziel der erneuten Überarbeitung der Richtlinie ist es, private und kommunale Waldbesitzende stärker bei der naturnahen Waldentwicklung und der Naturverjüngung zu unterstützen und den vorbeugenden Waldbrandschutz zu verbessern. Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Beratung bei der Antragstellung findet man auf den Seiten des Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB).