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Flurbereinigungsverfahren in der Lausitz erfolgreich abgeschlossen

Enge Zusammenarbeit der Länder Brandenburg und Sachsen beim Flurbereinigungsverfahren „Oberer Landgraben 2. BA“

- Erschienen am 17.08.2026 - Presemitteilung 166/2026

Nach 19 Jahren konnte das Unternehmensflurbereinigungsverfahren „Oberer Landgraben 2. BA“ im brandenburgisch-sächsischen Grenzgebiet als wichtiges Projekt zur Bewältigung der Folgen des Braunkohletagebaus erfolgreich abgeschlossen werden. Mit dem Verfahren wurden die Voraussetzungen zum Ausbau des für die Flutung der Seenkette erforderlichen Oberen Landgrabens geschaffen. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Nachteile für eine Nachnutzung der Flächen in der sächsisch-brandenburgischen Grenzregion konnten erfolgreich beseitigt werden.

 

Durch das Vorhaben der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zum Ausbau des Oberen Landgrabens wurde in großem Umfang privates Eigentum in Anspruch genommen. Der ländliche Grundbesitz, die Bewirtschaftungseinheiten der landwirtschaftlichen Unternehmen und die Wege- und Gewässerstrukturen wurden zerschnitten, was große Nachteile für die Nachnutzung der Flächen bedeutete. Das Verfahrensgebiet in Brandenburg und Sachsen mit einer Gesamtfläche von 595 Hektar – mit Teilen der Gemarkungen Haidemühl, Proschim, Lieske, Groß Partwitz und Bluno – war bereits von sehr kleinteiligem und zersplittertem Grundbesitz, unklaren Eigentumsgrenzen und Defiziten in der wirtschaftlichen Erschließung vorgeprägt. Für den Ausbau des Oberen Landgrabens waren 19,5 Hektar Fläche von privaten Grundstückseigentümern aufzubringen. Diese Situation galt es mit den Instrumenten der Flurbereinigung aufzulösen. 

Mit der Schlussfeststellung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) wurden die Maßnahmen zur umfassenden Neuordnung des Grundbesitzes, zur Verbesserung der Agrarstruktur und zum Schutz des regionalen Wasserhaushaltes an der sächsisch-brandenburgischen Landesgrenze nun erfolgreich abgeschlossen. Voraussetzung dafür war eine erfolgreiche Kooperation über Ländergrenzen hinweg.

Flurbereinigungsverfahren, die sich über mehrere Bundesländer erstrecken, stellen aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Regelungen und Zuständigkeiten häufig besondere Herausforderungen dar. Diese Hürden konnten im Miteinander der brandenburgischen und sächsischen Behörden erfolgreich überwunden werden. Die Federführung bei der Verfahrensbearbeitung oblag dem brandenburgischen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in enger Zusammenarbeit mit dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (VLF).

Alle Grenzen, die infolge des Kanalbaus neu geordnet wurden, wurden neu vermessen und bilden die Grundlage des neu geschaffenen Liegenschaftskatasters. Mit der nach der Neuordnung erfolgten Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters besteht nun wieder umfassende Rechtssicherheit und die volle Verfügungsgewalt der Eigentümer über ihre Flächen. Durch die Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen wurden zugleich wettbewerbsfähige Bewirtschaftungseinheiten für die lokalen Landwirtschaftsbetriebe geschaffen. Die neuen Strukturen bieten nun eine stabile und zukunftsfähige Basis für die gesamte Grenzregion.

Nicht zuletzt ist die Mitwirkung der Menschen vor Ort die Voraussetzung für den Erfolg eines derartigen Verfahrens. Ein besonderer Dank gilt daher dem ehrenamtlichen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung sowie allen beteiligten Grundstückseigentümern und Landwirten, die den Prozess über Jahre hinweg konstruktiv und zielführend begleitet haben.