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Weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiter unerlässlich

- Erschienen am 29.05.2026 - Presemitteilung 113/2026

Im Landkreis Oder-Spree (LOS) wurde ein neuer Fall der Newcastle-Krankheit (ND) in einem bereits betroffenen Betrieb amtlich festgestellt. Dabei handelt es sich um einen Masthähnchen-Betrieb mit etwa 315.000 Tieren. Die Newcastle-Krankheit ist anzeigepflichtig. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte die amtlich entnommenen Proben untersucht und das aviäre Paramyxovirus (APMV) nachgewiesen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigte die Ausbrüche.

Im Falle eines Ausbruchs müssen gemäß EU-Recht alle Tiere des betroffenen Bestandes tierschutzgerechte getötet und unschädlich beseitigt werden. Zusätzlich richten die zuständigen Veterinärämter der Landkreise Schutz- und Überwachungszonen ein und führen umfangreiche Untersuchungen durch, um die Ausbreitung einzudämmen. Grundlage sind die Tierseuchenallgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise. So werden eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständigen Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

In Geflügelhaltungen sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden. Ziel ist es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.

Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit aller Geflügelhalter: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.

Hintergrund

Seit dem letzten Ausbruchsgeschehen der Newcastle Disease beim Hausgeflügel, welches 1996 in Brandenburg auftrat, wurden in diesem Jahr Ausbrüche in 21 Betrieben (inklusive Kleinsthaltern) im Land Brandenburg amtlich festgestellt.

 Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung – in Abhängigkeit vom Virusstamm – von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.

Neben dem Kardinalsymptom – also der erhöhten Mortalität – mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hinweisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.

Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zu einem Genotyp, der derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern, unter anderem in Polen und Tschechien, zirkuliert.

Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.

Mehr Informationen zur Newcastle-Krankheit auf der Internetseite vom Friedrich-Loeffler-Institut. 

Hinweis: Fragen zum Inhalt der Allgemeinverfügung sind an den Landkreis zu richten