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Landestierschutzbeauftragte

Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte füttert ein Pferd und schaut dabei in die Kamere.
© MSGIV

Dr. Anne Zinke, Fachtierärztin für Tierschutz, ist seit  dem 15. Dezember 2022 Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte.

Sie studierte an der Freien Universität (FU) Berlin das Studienfach Veterinärmedizin und erhielt im Februar 2014 die Approbationsurkunde als Tierärztin.

Nach ihrem Studium war sie zunächst als Doktorandin am Institut für Tierpathologie an der FU Berlin und beim Deutschen Konsortium für Transnationale Krebsforschung am Max-Delbrück-Centrum Berlin-Buch tätig. Nach erfolgreichem Promotionsverfahren wurde ihr im Juni 2016 von der FU Berlin der Grad „Doktor der Veterinärmedizin“ verliehen. 2020 erhielt sie nach entsprechender vierjähriger Weiterbildung und Prüfung von der Tierärztekammer Berlin die Bezeichnung „Fachtierärztin für Tierschutz“.

Von Juni 2016 bis Mitte Dezember 2022 war sie in der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig. Im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit war sie unter anderem für die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen, für die Prüfung und Erteilung von Zucht- und Haltungserlaubnissen für Einrichtungen gemäß Paragraph 11 Absatz 1 Seite 1 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) und für den Tierschutzvollzug, das heißt die Kontrolle von Tierversuchen und Tierhaltungen und die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig.

Ab Januar 2021 übernahm sie die Gruppenleitung der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“. Im Mai 2022 wurde ihr im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung zusätzlich die Leitung des Referats für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinär- und Lebensmittelwesen, Gentechnik und Ökokontrolle) übertragen.

Seit dem 15. Dezember 2022 ist Dr. Anne Zinke Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.

Stellung der Tierschutzbeauftragten

Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Verbraucherschutzministerium. Sie arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.

Ihre Aufgaben

Das Ziel der Tätigkeit der unabhängigen Landestierschutzbeauftragten (kurz: LTSB) ist es, den Tierschutz und das Tierwohl im Land Brandenburg zu fördern. Insbesondere soll sie strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl unterstützen.

Die LTSB nimmt keine Vollzugsaufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr. Sie hat daher kein behördliches Betretungs- und Einsichtsrecht in Akten der zuständigen Behörden. Besteht aufgrund von Beschwerden oder anderen Ereignissen der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, handeln die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

Insbesondere sind die Aufgaben der LTSB:

  1. Beratungsauftrag in Tierschutzfragen, zum Beispiel:
    • durch Beratung der Landesregierung, des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums und der nachgeordneten Behörden in Fragen des Tierschutzes einschließlich bei Rechtsetzungsvorhaben
    • als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wissenschaftliche Einrichtungen
    • bei der Initiative zum Tierschutzplan des Landes Brandenburg durch Mitwirkung an der Erstellung, der Umsetzung und der Fortschreibung des Tierschutzplans
    • als ständiger Gast im Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg
  2. Mitwirkung an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes:
    • Beanstandung ihr bekannt gewordener Verstöße gegen Tierschutzrecht und Missstände gegenüber den zuständigen Behörden sowie Mitwirkung bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen
    • Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und tierschutzfachlichen und -rechtlichen Initiativen
  3. Stärkung von Tierschutz und Tierwohl:
    • Zusammenarbeit in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen
    • Stärkung der Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit
    • Förderung der Gewinnung, Wahrnehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung
Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte füttert ein Pferd und schaut dabei in die Kamere.
© MSGIV

Dr. Anne Zinke, Fachtierärztin für Tierschutz, ist seit  dem 15. Dezember 2022 Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte.

Sie studierte an der Freien Universität (FU) Berlin das Studienfach Veterinärmedizin und erhielt im Februar 2014 die Approbationsurkunde als Tierärztin.

Nach ihrem Studium war sie zunächst als Doktorandin am Institut für Tierpathologie an der FU Berlin und beim Deutschen Konsortium für Transnationale Krebsforschung am Max-Delbrück-Centrum Berlin-Buch tätig. Nach erfolgreichem Promotionsverfahren wurde ihr im Juni 2016 von der FU Berlin der Grad „Doktor der Veterinärmedizin“ verliehen. 2020 erhielt sie nach entsprechender vierjähriger Weiterbildung und Prüfung von der Tierärztekammer Berlin die Bezeichnung „Fachtierärztin für Tierschutz“.

Von Juni 2016 bis Mitte Dezember 2022 war sie in der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“ im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) tätig. Im Rahmen Ihrer dortigen Tätigkeit war sie unter anderem für die Prüfung und Genehmigung von Tierversuchen, für die Prüfung und Erteilung von Zucht- und Haltungserlaubnissen für Einrichtungen gemäß Paragraph 11 Absatz 1 Seite 1 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) und für den Tierschutzvollzug, das heißt die Kontrolle von Tierversuchen und Tierhaltungen und die Ahndung von Tierschutzverstößen zuständig.

Ab Januar 2021 übernahm sie die Gruppenleitung der Arbeitsgruppe „Veterinärwesen (Tierschutz)“. Im Mai 2022 wurde ihr im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung zusätzlich die Leitung des Referats für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinär- und Lebensmittelwesen, Gentechnik und Ökokontrolle) übertragen.

Seit dem 15. Dezember 2022 ist Dr. Anne Zinke Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg.

Stellung der Tierschutzbeauftragten

Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Verbraucherschutzministerium. Sie arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.

Ihre Aufgaben

Das Ziel der Tätigkeit der unabhängigen Landestierschutzbeauftragten (kurz: LTSB) ist es, den Tierschutz und das Tierwohl im Land Brandenburg zu fördern. Insbesondere soll sie strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl unterstützen.

Die LTSB nimmt keine Vollzugsaufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr. Sie hat daher kein behördliches Betretungs- und Einsichtsrecht in Akten der zuständigen Behörden. Besteht aufgrund von Beschwerden oder anderen Ereignissen der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, handeln die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

Insbesondere sind die Aufgaben der LTSB:

  1. Beratungsauftrag in Tierschutzfragen, zum Beispiel:
    • durch Beratung der Landesregierung, des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums und der nachgeordneten Behörden in Fragen des Tierschutzes einschließlich bei Rechtsetzungsvorhaben
    • als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wissenschaftliche Einrichtungen
    • bei der Initiative zum Tierschutzplan des Landes Brandenburg durch Mitwirkung an der Erstellung, der Umsetzung und der Fortschreibung des Tierschutzplans
    • als ständiger Gast im Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg
  2. Mitwirkung an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes:
    • Beanstandung ihr bekannt gewordener Verstöße gegen Tierschutzrecht und Missstände gegenüber den zuständigen Behörden sowie Mitwirkung bei der Sicherstellung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen
    • Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und tierschutzfachlichen und -rechtlichen Initiativen
  3. Stärkung von Tierschutz und Tierwohl:
    • Zusammenarbeit in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen
    • Stärkung der Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit
    • Förderung der Gewinnung, Wahrnehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Praxis, Wissenschaft und Forschung

Wie melde ich einen Tierschutzverstoß?

Sie haben den Eindruck, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten, ernährt, gepflegt oder gar misshandelt oder gequält wird und möchten das zur Anzeige bringen?
Wenden Sie sich zunächst bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anzeige sollte im besten Fall schriftlich formuliert sein und möglichst Folgendes enthalten:

  • Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
  • Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
  • Beteiligte Personen nennen, gegebenenfalls andere Zeugen
  • Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt.

Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.

Sie haben den Eindruck, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten, ernährt, gepflegt oder gar misshandelt oder gequält wird und möchten das zur Anzeige bringen?
Wenden Sie sich zunächst bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anzeige sollte im besten Fall schriftlich formuliert sein und möglichst Folgendes enthalten:

  • Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
  • Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
  • Beteiligte Personen nennen, gegebenenfalls andere Zeugen
  • Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt.

Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit der Arbeit des Veterinäramts fachlich nicht zufrieden bin?

  1. An das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  2. Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
    des Landes Brandenburg (MLEUV)
    Abteilung 6, Referat 63
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    +49 331 866-7930
    E-Mail: tierschutz-tam@mleuv.bandenburg.de
  3. An die Landestierschutzbeauftragte - sie vermittelt, berät und/oder hilft bei der Aufklärung
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    Geschäftsstelle:
    +49 331 866-7905
    +49 331 866-7902
    E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de
  1. An das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  2. Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
    des Landes Brandenburg (MLEUV)
    Abteilung 6, Referat 63
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    +49 331 866-7930
    E-Mail: tierschutz-tam@mleuv.bandenburg.de
  3. An die Landestierschutzbeauftragte - sie vermittelt, berät und/oder hilft bei der Aufklärung
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    Geschäftsstelle:
    +49 331 866-7905
    +49 331 866-7902
    E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de